Verhinderungspflege Antrag: so beantragen Sie Unterstützung

Wer als Pflegeperson einfach mal Zeit für sich braucht oder wichtige Termine wahrnehmen muss, sollte sich frühzeitig um eine sogenannte Verhinderungspflege (Ersatzpflege) bemühen. Anrecht auf Verhinderungspflege besteht dann, wenn Pflegepersonen pflegebedürftige Menschen mindestens sechs Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt haben. Ab Pflegegrad 2 unterstützen die Pflegekasse eine Verhinderungspflege mit 1.612 Euro jährlich. Zudem dürfen 50% des nicht beanspruchten Kurzzeitpflege-Budgets genutzt werden – maximal also 2.418 € pro Jahr. Aber wie, wann und wo beantragt man Kurzzeitpflege eigentlich?

Verhinderungspflege am besten vorab beantragen

Die Kostenübernahme der Verhinderungspflege beantragen Sie ganz einfach bei der zuständigen Pflegeversicherung. Idealerweise klären Sie vorab, ob die notwendigen Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind.

Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Der / die Versicherte hat Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5.
  • Die Pflege findet in der häuslichen Umgebung statt.
  • Sie pflegen die Person seit mind. sechs Monaten und für mind. 10 Stunden / Woche.

Antrag stellen: so geht’s

Der Antrag muss vom Versicherten selbst oder einer bevollmächtigten Person bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Dies kann formlos schriftlich oder über ein entsprechendes Formular geschehen. Die meisten Kassen bieten die Antragsformulare auf ihren Webseiten an. Auch in den Geschäftsstellen vor Ort hilft man Ihnen weiter.

Wichtige Links:

Verhinderungspflege: Antrag rückwirkend möglich

Tritt ein Notfall ein, werden Sie beispielsweise krank, kann die Kostenübernahme auch rückwirkend bei der Pflegekasse beantragt werden.

Wichtig: Reichen Sie die Rechnung des Pflegedienstleisters gemeinsam mit dem Antrag bei der Pflegeversicherung ein. Alternativ dazu füllen Sie das Abrechnungsformular aus, das Ihnen die Versicherung bereitstellt.

Pflegegeld und Verhinderungspflege: Was gilt?

Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld lediglich anteilig bezahlt. Es besteht ein Anspruch auf die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes. Bei einer nur stundenweisen Verhinderungspflege (weniger als 8 Stunden pro Tag) wird das volle Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt.

Kürzung des Verhinderungspflege-Budgets bei Verwandten 2. Grades

Sollte die Pflegeperson im 2. Grad mit dem oder der Pflegebedürftigen verwandt sein (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister) übernimmt die Pflegeversicherung maximal das 1,5 fache des Pflegegeldes.

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