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Verhinderungspflege

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Betreuung zu Hause durch hiesige Kräfte
kann anteilig finanziert werden

Verhinderungspflege mit HUMANIS

So gelingt die Pause für pflegende Angehörige

Die Pflege eines Angehörigen ist keine leichte Aufgabe. So ist es nicht verwunderlich, dass viele pflegende Angehörige über gesundheitlichen Probleme klagen – von körperlichen Beschwerden bis hin zu psychologischen Folgen. Depressionen und Belastungsstörungen sind laut Umfragen eine häufige Konsequenz.

Sie brauchen eine Pause? Dann nutzen Sie die Verhinderungspflege!

Zugegeben – dieser merkwürdig klingende Begriff ist ein wenig irreführend. Doch dahinter steckt die lang verdiente Auszeit für pflegende Angehörende!

 

Die Lieben zu betreuen, kann nervenaufreibend sein, das eigene Leben in den Hintergrund drängen und an den Kräften zehren. Die sogenannte Verhinderungspflege bietet die Möglichkeit, von all den Anstrengungen einmal zu pausieren und den eigenen Bedürfnissen nachzugehen. Dieses Instrument zahlt, wenn andere Ehrenamtliche oder sogar pflegende Profis die anstrengende Arbeit für eine Weile übernehmen. So können Angehörige einmal verschnaufen, sich selbst vielleicht einen Urlaub gönnen oder gar zur Kur fahren.

 

Wie das gelingt, was bei der Verhinderungspflege zu beachten ist und welche finanziellen Unterstützungen es gibt – das erklären wir hier! In der 24 Stunden Pflege sind wir IHR vertrauensvoller Ansprechpartner.

Verhinderungspflege: Was steckt dahinter und wer hat Anspruch?

Das elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI) gibt Aufklärung. Dort heißt es: „Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“

Die Verhinderungspflege ist also eine Kostenübernahme für eine Ersatzpflegeperson, wenn Sie sich aus verschiedenen Gründen nicht um ihre Angehörigen kümmern können. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten, wenn Pflegende mal eine Pause brauchen, selbst krank sind, in Behandlung müssen oder einfach mal einen Urlaub genießen wollen. Daher wird auch oft von „Urlaubsvertretung“ oder „Ersatzpflege“ gesprochen.

Sämtliche Informationen rund um das Thema "Verhinderungspflege" erhalten Sie in diesem Video.

Die Leistung zielt direkt auf zu Hause Gepflegte ab, die von Verwandten oder Ehrenamtlern betreut werden. Denn sie ist nicht für Pflegebedürftige gedacht, die bereits stationär in einem Heim untergebracht sind oder schon von einem professionellen Pflegedienst betreut werden. Die Verhinderungspflege ist daher eine Entlastung für pflegende Angehörige, Freunde und Ehrenamtler.

Sie brauchen eine Auszeit? Dann handeln Sie jetzt! Wenn Sie wünschen, dass wir die Pflege Ihres Angehörigen für eine Zeit übernehmen, stellen Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege. Wie das einfach gelingt, erfahren Sie hier.

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Ersatz- und Urlaubspflege für pflegende Angehörige

Was ist Verhinderungspflege ?

Als Verhinderungspflege bezeichnet man die Ersatz- oder Urlaubspflege für Pflegebedürftige, wenn deren Angehörige sich eine Erholung gönnen oder temporär abwesend sind. Oft übernehmen Familienmitglieder als Pflegeperson die häusliche Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen.

Ist ein Urlaub geplant oder Abwesenheit der Pflegeperson unumgänglich, übernimmt der HUMANIS Pflegedienst für diese Zeit zuverlässig, kompetent und liebevoll die Verhinderungspflege (Urlaubspflege). Auch in kurzfristigen Notsituationen, beispielsweise dann, wenn pflegende Familienangehörige selbst durch Krankheit ausfallen, hat sich unsere Kurzzeitpflege zu Hause bewährt.

Besonders bei demenziell Erkrankten ist bei Ausfall der Pflegeperson ein Verbleiben im häuslichen Umfeld einer stationären Unterbringung vorzuziehen. In der Regel verschlimmert eine neue, ungewohnte Umgebung die Krankheitssymptome. Die Verhinderungspflege (Urlaubspflege) ist daher bei demenziell Erkrankten sehr zu empfehlen und kann auch außerhalb des Haushalts, z.B. als Urlaubsbegleitung, in Anspruch genommen werden.

Die Voraussetzungen: Wem kommt die Verhinderungspflege zugute?

Es gibt mehrere Voraussetzungen, die für einen erfolgreichen Antrag auf Verhinderungspflege erfüllt sein müssen. Denn wer keine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit besitzt, kann die Verhinderungspflege beispielsweise nicht nutzen. Auch der Pflegegrad 1 ist ausgeschlossen. Zudem hilft die Verhinderungspflege nur Gepflegten und ihren Angehörigen, die in den eigenen vier Wänden leben. Denn Pflegebedürftige im Heim oder in bereits ambulanter Pflege sind ausgeschlossen.

Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Pflegegrad 2-5
  • der Versicherte wohnt zu Hause
  • der Versicherte wird mindestens seit 6 Monaten, mindestens 10 Stunden pro Woche gepflegt
  • die Pflege wird von Angehörigen und Ehrenamtlern durchgeführt

Der Pflegegrad 2 gilt als Mindestvoraussetzung für Verhinderungspflege

Um die Verhinderungspflege zu bekommen, braucht der oder die Versicherte einen Pflegegrad. Antragsberechtigt sind Pflegende mit der Stufe 2 bis 5. Wer nur den Pflegegrad 1 besitzt, ist ausgeschlossen. Die Pflegegrade entscheiden darüber, welche Zuschüsse ein Versicherter von der Pflegekasse erhält.

Der Medizinische Dienst stuft Menschen bereits in den Pflegegrad 2 ein, wenn sie in ihrer Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt sind. Das betrifft sowohl die Mobilität als auch kognitive und kommunikative Fähigkeiten. Selbsthygiene, Umgang mit Therapien, psychologische Faktoren und auch das Alltags- und Sozialleben spielen hier ebenfalls eine Rolle.

Übrigens: Es ist durchaus ausreichend, wenn der Pflegegrad 2 zu dem Zeitpunkt anerkannt ist, zudem die Verhinderungspflege durchgeführt werden soll. Es ist unerheblich, ob in den sechs Monaten zuvor „nur“ der Pflegegrad 1 vorlag!

Die Pflege findet in der häuslichen Umgebung statt

Die Verhinderungspflege zielt exakt auf pflegende Angehörige ab. Daher ist es eine Voraussetzung, um diese Kosten für einen Pflegeersatz zu bekommen, dass der Pflegeberechtigte in seiner häuslichen Umgebung betreut wird. Der Gepflegte darf also nicht im Heim wohnen.

Jedoch bedeutet das nicht, dass die Verhinderungspflege nicht auch in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden kann. Braucht der pflegende Angehörige eine längere Auszeit, so kann währenddessen der Pflegebedürftige auch in Kombination mit anderen Instrumenten (siehe Kurzzeitpflege) in einem Heim untergebracht werden. Soll aber die pflegebedürftige Person weiter zu Hause versorgt werden, bietet Humanis die 24 Stunden Pflege an. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Info: Pflege findet meist durch Angehörige statt. Laut Statistischen Bundesamt leben fast sechs Millionen Menschen über 65 Jahre allein zu Hause. 1,76 Millionen Pflegebedürftige von ihnen werden allein durch Angehörige gepflegt.

Der Angehörige wird bereits länger gepflegt

Eine weitere Voraussetzung, die Verhinderungspflege zugesprochen zu bekommen, ist der Zeitraum, in dem der Pflegebedürftige betreut wird. Dieser muss bereits mindestens sechs Monate betragen.

Die Pflege muss zudem mindestens zehn Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Diese Voraussetzung soll sicherstellen, dass nur pflegende Angehörige die Auszeit reklamieren können, die es wirklich brauchen!

Angehörige und Ehrenamtliche pflegen

Zudem muss die Pflege des Versicherten mindestens von einem Ehrenamtlichen – also einem Angehörigen, Freund oder Nachbar – regelmäßig geleistet werden. Es muss also jemanden geben, der „verhindert“ ist, um die Verhinderungspflege auch beantragen zu können.

Pflegebedürftige, die ausschließlich von professionellen Pflegediensten betreut werden, sind damit von dieser Leistung ausgeschlossen.

Verhinderungspflege - Urlaubsvertretung im Pflegebereich

Urlaub, Krankheit oder Vorstellungstermin: Es gibt zahlreiche Gründe für die Verhinderungspflege

Aber wann gilt ein pflegender Angehöriger als „verhindert“? Gründe für die Auszeit gibt es viele. Der Paragraf 39 des elften Sozialgesetzbuchs nennt mit dem „Erholungsurlaub“ direkt schon ein wichtiges Beispiel. Denn vor allem pflegende Angehörige haben sich eine Auszeit vom stressigen Alltag verdient – sei es ein spontaner Ausflug oder ein Kurzurlaub.

Doch nicht nur Ferien können eine Verhinderungspflege notwendig machen. Auch nur ein paar Stunden Pause für ein Hobby oder das eigene Leben sind für pflegende Angehörige Gold wert – denn die körperlichen und psychischen Belastungen sind nicht zu unterschätzen.

So kommen als Gründe für eine tageweise Verhinderungspflege infrage:

  • Ruhetage
  • Urlaub
  • Krankenhaus-Aufenthalt
  • Reha-Aufenthalt
  • längere Weiter- oder Fortbildung

Gründe für eine stundenweise erfolgte Verhinderungspflege können sein:

  • Arztbesuche
  • Elternabende
  • Sportkurse
  • Weiterbildungskurse
  • anderweitige Termine

Tipp: Der pflegende Angehörige muss beim Antrag auf Verhinderungspflege nicht zwingend einen Grund angeben. Auf dem Formular kann auch „Sonstiges“ angekreuzt werden. Der Grund ist nicht maßgeblich entscheidend!

Wenn Sie einmal verhindert sind: Diese Profis springen für Sie ein!

Wer kümmert sich an meiner statt um meine Lieben? Diese Sorge treibt die pflegende Angehörige oft um und lässt sie meist auf eine Auszeit verzichten. Denn zwar kann die Verhinderungspflege auch von anderen Verwandten, Freunden und Nachbarn durchgeführt werden – in diesem Fall können Aufwandsentschädigung und anfallende Kosten übernommen werden –  aber nicht immer findet sich auch jemand.

Lassen Sie Profis für die Pflege ihrer Verwandten einspringen. In vielen Fällen wird die Ersatzpflege von einem ambulanten Pflegedienst ausgeführt. Der HUMANIS Pflegedienst nimmt Ihnen die Pflege professionell, liebevoll, kompetent und vor allem zuverlässig für einige Zeit ab, damit Sie sich ohne Sorgen entspannen können. Bei der 24 Stunden Pflege ist für die Betreuung rund um die Uhr gesorgt.

Unsere Profis springen auch in kurzfristigen Notfällen ein. In diesem Fall kann die Verhinderungspflege bei der Kasse auch rückwirkend beantragt werden! Lassen Sie sich bei uns beraten!

Zudem kann die Verhinderungspflege auch in einer von der Pflegekasse anerkannten Einrichtung erfolgen. Im engen Sinne handelt es sich hier um die sogenannte Kurzzeitpflege. Aber diese und die Verhinderungspflege können miteinander kombiniert werden, sodass eine Heimbetreuung über die Verhinderungspflege mitfinanziert werden kann.

Es gibt also genügend Möglichkeiten, Ihre Lieben in gute Hände zu geben, während Sie sich ausruhen!

Angemessen versorgt: Die Leistungen sind in der Verhinderungspflege enthalten!

Wenn Angehörige eine Auszeit brauchen, soll sichergestellt werden, dass eine Pflegeperson angemessen versorgt wird. Daher ist der Leistungskatalog der Verhinderungspflege umfassend. Welche pflegerischen Maßnahmen notwendig sind, hängt vom individuellen körperlichen und allgemeinen Gesundheitszustand ab. Dennoch fallen alle Tätigkeiten im Bereich der Grund- und der Behandlungspflege hinein. Dazu zählen unter anderem:

  • Körperpflege
  • Hilfestellung bei Ernährung und Bewegung
  • Hilfestellung beim Toilettengang
  • Einkaufen
  • Kochen
  • Haushaltshilfe
  • Medikamentengabe

Zahlen, Zahlen, Zahlen: Bis zu 2.418 Euro jährlich zahlt die Kasse!

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Doch wer bezahlt die pflegenden Profis während der Auszeit? Angehörige, die eine Pause brauchen, müssen dies nicht aus eigener Tasche zahlen. Besitzt der Gepflegte eine Pflegestufe ab dem zweiten Grad, können Angehörige auf die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse bauen. Hier braucht es nur einen Antrag auf Kostenübernahme.

Pro Kalenderjahr stehen Pflegebedürftigen die Bezahlung für sechs Wochen Verhinderungspflege zu. Der zu erstattende Betrag hängt nicht von der Pflegestufe ab, sondern davon, wer die Verhinderungspflege durchführt. So stehen jeder Pflegeperson bis zu 2.418 Euro pro Jahr zu.

Wird die Verhinderungspflege von einem näherstehenden Verwandten übernommen, kann der Leistungssatz geringer ausfallen. Übernehmen nahe Verwandte oder Personen aus dem selben Haushalt die Verhinderungspflege, zahlt die Kasse lediglich den 1,5-fachen Satz des monatlichen Pflegegeldes für sechs Wochen Verhinderungspflege. Dieser Umstand spricht dafür, einen ambulanten Pflegedienst für den Ersatz zu engagieren! Bei HUMANIS ist Ihr Angehöriger in professionellen Händen!

Info: Als nahe Verwandte gelten hier Familienangehörige des ersten oder zweiten Grads – also Kinder, Enkel, Schwiegerkinder, ebenso wie Geschwister, aber auch Stiefkinder oder gar Schwager und Schwägerin. Neffen, Nichte, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen zählen nicht mehr darunter.

Unterschied: Verhinderungspflege ist nicht gleich Kurzzeitpflege!

Oft wird die Verhinderungspflege auch mit der Kurzzeitpflege in einem Atemzug genannt. Doch genau betrachtet sind das zwei verschiedene Instrumente. Sie werden leicht miteinander verwechselt oder gleichgesetzt, weil sie jedem Pflegebedürftigen ab dem 2. Pflegegrad zustehen. Für die Verhinderungspflege gilt derzeit (2023) ein maximaler Zuschuss in Höhe von 2.418 Euro jährlich. Für die Kurzzeitpflege stehen Ihnen seit dem 1. Januar 2022 1.774 Euro zu.

Jedoch gibt es einen gravierenden Unterschied: Die Kurzzeitpflege wird ausschließlich stationär vorgenommen. Zudem kann in besonderen Fällen nur die Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden, bei der Kurzzeitpflege ist dies nicht möglich.

 

Folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege:

Kurzzeitpflege Verhinderungspflege
Wird grundsätzlich stationär vorgenommen Erfolgt in der Regel in der häuslichen Umgebung
Pflege erfolgt durch stationäre Pflegefachkräfte Pflege erfolgt durch Angehörige oder von Pflegefachkraft
Ist in Ausnahmefällen bei Krankheit oder Unfall auch ohne Pflegegrad möglich Benötigt mindestens Pflegestufe 2
Budget: Seit 1.1.2022 bis zu 1.774 Euro Budget: bis zu 2.418 Euro
Kann mit der Verhinderungspflege zu 100 Prozent kombiniert werden (plus 1.774 Euro) Kann mit bis zu 50 Prozent der Kurzzeitpflege kombiniert werden (plus 806 Euro)
Dauer bis zu acht Wochen pro Jahr Dauer bis zu sechs Wochen pro Jahr
Sofort möglich Erst möglich, wenn bereits mindestens sechs Monate gepflegt wird
Dauer der Verhinderungspflege: Tage- oder Stundenweise

Tage oder Stunden? Unterschiedliche Dauer der Verhinderungspflege

Wer einen Ersatz für die Pflege eines Angehörigen braucht, kann diesen nicht nur tageweise in Anspruch nehmen – die Verhinderungspflege ist auch stundenweise möglich. Das kann zum Einsatz kommen, wenn Sie beispielsweise wichtige Termine haben. Jedoch sollte immer genau abgewägt werden, ob die reguläre Ersatzpflege notwendig ist oder eine stundenweise Verhinderungspflege ausreicht. Letzter kann den Vorteil haben, dass Ihnen unter bestimmten Regeln das Pflegegeld nicht gekürzt wird.

Übrigens: Die Verhinderungspflege kann auch außerhalb des Haushaltes übernommen werden. Das ist beispielsweise als Urlaubsbegleitung möglich. Lassen Sie sich von unseren Experten für Ihre Ansprüche beraten!

Neueste Änderungen: Das gilt seit 2022 für die Verhinderungspflege!

Der Bundestag hat im Juni 2021 eine neue Pflegereform beschlossen, die seit dem 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Das betrifft auch die Verhinderungspflege. Zwar ist die finanzielle Unterstützung bei diesem Instrument nicht gestiegen (während die Kurzzeitpflege um 10 Prozent aufgestockt wurde), aber eine wichtige Neuerung gibt es dennoch: Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist seit Anfang des Jahres auch über den Tod hinaus möglich.

Bisher galt: Mit dem Tod der versicherten Pflegeperson erlosch auch der Erstattungsanspruch gegenüber der Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass später eingereichte Rechnungen nicht mehr erstattet wurden.

Nun kann der Anspruch aber auch nach dem Tod des Gepflegten geltend gemacht werden. Natürlich muss die Verhinderungspflege vor dem Tod erbracht worden sein. Aber die Rechnung kann erst nach dem Tod eingereicht werden. Das erleichtert es pflegenden Angehörigen ungemein, nicht während der Pflege und der Auszeit auch noch Papierstapel wälzen zu müssen.

 

Fazit: Jeder hat eine Auszeit verdient – buchen Sie unsere Hilfe!

Angehörige zu pflegen, ist nicht selten ein Kraftakt. Doch auch sie haben eine Auszeit verdient. Mit der Verhinderungspflege ist die Finanzierung für eine einspringende Pflegekraft gesichert.

Ambulante Pflegedienste übernehmen die Betreuung Ihrer Lieben in deren Zuhause, während Sie selbst beim Arzt sind, einen Urlaub genießen oder sich weiterbilden. Humanis bietet dies in Form der 24 Stunden Pflege an.

Wenn Sie Fragen zu unserer Verhinderungspflege (Urlaubspflege) haben oder weitere Informationen über unsere Leistungen, Pflegegrade, Leistungsbeträge oder zu sonstigen Pflegethemen wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf! Unsere examinierten Pflegekräfte stehen Ihnen als erfahrene Pflegeberater mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Informationen zum Thema Verhinderungspflege finden Sie auch beim Bundesministerium für Gesundheit.

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