Alles Wichtige zur Vorsorgevollmacht

Überlassen Sie nichts dem Zufall, sondern sichern Sie sich für den Notfall ab. Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Sie in wichtigen Angelegenheiten vertreten soll, falls Sie aufgrund einer schwierigen gesundheitlichen Situation nicht (mehr) dazu in der Lage sind. Wichtig: Die Vorsorgevollmacht ist nicht mit der Patientenverfügung zu verwechseln. Letztere regelt, was bei einer medizinischen Behandlung berücksichtigt werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr für sich entscheiden können.

Vorsorgevollmacht: Das Wichtigste in Kürze

  • Eine freiwillige Vorsorgevollmacht schützt davor, dass das Amtsgericht eigenständig einen Betreuer / eine Betreuerin bestellt, falls Sie durch Krankheit hilflos werden.
  • Die Vorsorgevollmacht können Sie selbst mit einem entsprechenden Musterformular erstellen oder bei einem Dienstleister oder Anwalt in Auftrag geben.
  • Eine notarielle Beurkundung der Vollmacht ist nur für manche Rechtsgeschäfte unausweichlich.
  • Die Pflicht, eine Vollmacht beim Notar erstellen oder beglaubigen zu lassen, gibt es nicht.
  • Vorsorgevollmachten können jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist an keinerlei Fristen oder Bedingungen gebunden.

Sollte keine Vorsorgevollmacht vorliegen, würde ein Amtsgericht eigenständig einen Betreuer für Sie einsetzen, wenn Sie z. B aufgrund einer Demenz “hilflos” werden sollten. Zwar wird das Gericht fast immer einen Familienangehörigen dafür einsetzen, doch mit der Vorsorgevollmacht entscheiden Sie selbst, wem Sie das größte Vertrauen schenken. Auch die Verfahrenskosten sowie die Kosten für ärztliche / psychiatrische Gutachten können Sie sich mit einer Vorsorgevollmacht sparen. 

Kann ein Vorsorgebevollmächtigter die gleichen Aufgaben wie die hilflose Person wahrnehmen, sieht das Gericht gemäß § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB von der Bestellung eines Betreuers ab.

Vorsorgevollmacht sichert im Alter ab

Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?

Möchten Sie sich mit einer Vorsorgevollmacht für den Notfall absichern, haben Sie drei Möglichkeiten, diese zu erstellen.

Vorsorgevollmacht selber erstellen

Sollten Sie die Vorsorgevollmacht selbst erstellen wollen, verwenden Sie am besten das Formular des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Nachdem Sie die detailliert aufgelisteten Lebensbereiche, für die Sie eine Vollmacht erteilen möchten, angekreuzt haben, müssen Sie die Vorsorgevollmacht eigenhändig unterschreiben. Zwar besteht keine Pflicht, dass der / die Bevollmächtigte ebenfalls unterschreibt, ratsam ist das Gegenzeichnen jedoch in jedem Fall.

Vorsorgevollmacht von Dienstleister erstellen lassen

Falls Sie sich nicht selbst darum kümmern wollen, können Sie auch einen Dienstleister mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht beauftragen. Meist beinhalten die Angebot auch eine Patientenverfügung. Der Ablauf ist bei fast allen Anbietern gleich: Sie füllen online einen Fragebogen aus, anhand dessen der Dienstleister dann die Vollmacht und ggf. Patientenverfügung erstellt. Ab hier läuft es genau so wie bei der eigenständigen Erstellung der Vollmacht. Sie drucken das Formular aus, unterschreiben es, händigen der Vertrauensperson das Original aus und behalten selbst eine Kopie.

Vorsorgevollmacht von Anwalt erstellen lassen

Lassen Sie sich bei der Vorsorgevollmacht von einem Anwalt beraten, können Sie sicher sein, dass die Dokumente rechtssicher und auf Ihre Person zugeschnitten sind. Dafür übernimmt der Anwalt die Haftung. Tipp: Die Beratung beim Anwalt ersetzt keine notarielle Beurkundung. Diese ist zwar nicht verpflichtend, im Zweifelsfalls jedoch ratsam.

Vorsorgevollmacht ohne Notar oder mit notarieller Beurkundung?

Eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht (egal wie diese erstellt wurde) ist nicht verpflichtend. Allerdings wird gemäß § 492 Abs. 4 BGB für manche Rechtsgeschäfte zwingend eine notarielle Beurkundung verlangt. Das gilt u. a. für die Aufnahme eines Darlehens (z. B. zur Vorfinanzierung von Pflegekosten) sowie für jegliche Immobilienangelegenheiten.

Hintergrund: Von Amtswegen ist der Notar verpflichtet, Ihre Geschäftsfähigkeit zu prüfen. Sie können die Vorsorgevollmacht alternativ dazu auch bei einer Betreuungsbehörde beglaubigen lassen (Kostenfaktor: 10 Euro). Allerdings wird dabei weder die Vollmacht noch die Geschäftsfähigkeit geprüft.

Wenn Sie die Vorsorgevollmacht beim Notar erstellen lassen, behält der Notar das Original – nicht Ihre Vertrauensperson. Der / die Bevollmächtigte erhält eine beglaubigte Kopie / Abschrift. Bei selbst erstellten Vorsorgevollmachten empfehlen wir Ihnen, diese registrieren zu lassen.

> Mehr zum Thema „Vorsorgevollmacht ohne Notar“

Kosten Vorsorgevollmacht

Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?

Die Kosten der notariellen Beurkundung richten sich nach dem Umfang Ihres Vermögens. Liegt der Geschäftswert bei 50.000 Euro, müssen Sie mit Kosten von etwa 200 Euro rechnen. Mehr zu den Notarkosten erfahren Sie im KV-Nr. 21200 GNotKG.

Vorsorgevollmacht registrieren: so geht’s

Bevor ein Gericht einen gesetzl. Betreuer bestellt, stellt es eine Anfrage an der Zentrale Vorsorgeregister ab Dort wird geprüft, ob Vorsorgeurkunden eingetragen sind oder nicht und um welche Vorsorgeurkunden es sich handelt.

Mit der Registrierung stellen Sie sicher, dass die Vorsorgevollmacht auch gefunden wird. Vor allem bei einer nicht notariell beurkundeten Vollmacht ist die Registrierung sinnvoll.

Eine Online-Registrierung der Vorsorgevollmacht über die Website des Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer kostet 13 Euro (Zahlung per Überweisung). Bei der gewünschten Zahlung per Bankeinzug erhöhen sich die Kosten auf 15,50 Euro.

Möchten Sie lieber einen schriftlichen Antrag stellen, richten Sie diesen an folgende Adresse:

Bundesnotarkammer

Zentrales Vorsorgeregister

Postfach 08 01 51

10001 Berlin

Vorsorgevollmacht widerrufen?

Sie können eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen. Fristen gibt es hier keine. Der Grund: Eine Vorsorgevollmacht basiert auf einem großen Vertrauen. Ist dieses nicht mehr gegeben, sollten Sie ernsthaft über einen Widerruf der Vollmacht nachdenken. Allerdings ist es möglich, den Widerruf der Vorsorgevollmacht in der Vorsorgevollmacht auszuschließen. Hiervon raten wir jedoch ab.

Was passiert, wenn der / die Bevollmächtigte stirbt?

Beim Tod des / der Bevollmächtigten, wird die Vorsorgevollmacht NICHT an deren Nachkommen oder eine andere Person übergeben. Sollten Sie keine neue Vollmacht an eine neue Person erteilen, würde das Gericht im Zweifel selbst eine Person bestellen

Was muss ich bei einer Vorsorgevollmacht beachten?

1. Sprechen Sie mit der Vertrauensperson darüber, welche Verantwortung Sie ihr übertragen wollen.

2. Überlegen Sie sich, mehrere Stellvertreter festzulegen. So muss nicht eine Person alleine wichtige Entscheidungen treffen.

3. Prüfen Sie, ob eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung sinnvoll sein könnte.

4. Wenn Sie die Vollmacht selber erstellen: Beschreiben Sie haargenau, in welchen Bereichen die Person für Sie entscheiden soll.

5. Soll der / die Bevollmächtigte auch in Gesundheitsfragen für Sie entscheiden, entbinden Sie die behandelten Ärzte in der Vollmacht von ihrer Schweigepflicht.

Formale Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht auf einen Blick:

Name und Anschrift des Bevollmächtigers
Name und Anschrift des Bevollmächtigten
Angelegenheiten, die der Bevollmächtigte regeln soll
Datum + handschriftliche Unterschrift des Bevollmächtigers

Sollten Sie beim Formulieren der Vorsorgevollmacht rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt oder Notar wünschen, übernimmt die Rechtsschutzversicherungen in vielen Fällen die Kosten dafür. Eine genaue Auskunft darüber erteilt Ihnen die zuständige Versicherungsgesellschaft.

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