Pflegeversicherung – Wie Hilfe gestaltet werden kann

Seit ihrer Gründung im Januar 2017 ist die größte Reform der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Die bisherigen Pflegestufen wurden durch Pflegegrade ersetzt. Mit dieser Umstellung erhalten nun auch Menschen, die nicht nur körperlich, sondern auch psychisch Beeinträchtigt sind, sowie demenziell Erkrankte einen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Mit der Abschaffung der Pflegestufen wurden auch die Kriterien zur Pflegegradermittlung geändert. Die von vielen Experten kritisierten Zeitkontingente (wieviel Zeit wird für welche Hilfeleistung benötigt) fallen weg. Viel mehr liegt nun der Fokus darauf, wie selbständig der Alltag von der zu prüfenden Person bewältigt werden kann und wie viel Unterstützung notwendig ist.

Kostenlosern Test mit dem Pflegegradrechner:

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.pflege-durch-angehoerige.de zu laden.

Inhalt laden

Lag zum Umstellungszeitpunkt bereits eine Pflegestufe vor, wurde diese automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Ohne anerkannte „eingeschränkte Alltagskompetenz“ wurden die jeweiligen Pflegestufen in den nächst höheren Pflegegrad eingestuft. D.h. aus einer Pflegestufe I, wurde Pflegegrad 2.

Personen mit  anerkannter „eingeschränkter Alltagskompetenz“ wurden in diesem Verfahren gleich um zwei Grade  höhergestuft. D.h., aus einer Pflegestufe I, wurde ein Pflegegrad 3.

Monatliche Leistungen der Pflegeversicherung  (ambulant) 2017 im Überblick

Pflegegrade

 

 

Geldleistung

 

ambulant

Sachleistung*

 

ambulant

Entlastungsbetrag

 

ambulant/zweckgebunden

Pflegegrad 1  125 Euro
Pflegegrad 2316 Euro   689 Euro125 Euro
Pflegegrad 3545 Euro1.298 Euro125 Euro
Pflegegrad 4728 Euro1.612 Euro125 Euro
Pflegegrad 5901 Euro1.995 Euro125 Euro

*Sachleistung erhalten Sie bei  Inanspruchnahme eines zugelassenen Pflegedienstes.

Verhinderungspflege – Wenn die Pflegeperson ausfällt

Pflegegrade 2-5 erhalten bis zu 6 Wochen im Jahr Verhinderungspflege. D.h. bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege bis zu 1.612 Euro. Dazu können bis zu 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege zusätzlich zur Verhinderungspflege ausgegeben werden, 806 Euro.

Pflegehilfsmittel

Monatlich stehen für genehmigte Pflegehilfsmittel in den Pflegegraden 1-5  40 Euro zur Verfügung.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

PflegebedürftigkeitMax. Zuschuss je Maßnahme

 

 

Pflegegrad 1-54.000 Euro
Pflegegrad 1-5 wenn mehrere Antragsberechtige zusammenwohnen16.000 Euro

Detailierte Informationen erhalten Sie auf http://www.pflegestaerkungsgesetz.de  (Bundesamt für Gesundheit)

Nach oben scrollen