Seit ihrer Gründung im Januar 2017 ist die größte Reform der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Die bisherigen Pflegestufen wurden durch Pflegegrade ersetzt. Mit dieser Umstellung erhalten nun auch Menschen, die nicht nur körperlich, sondern auch psychisch Beeinträchtigt sind, sowie demenziell Erkrankte einen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Mit der Abschaffung der Pflegestufen wurden auch die Kriterien zur Pflegegradermittlung geändert. Die von vielen Experten kritisierten Zeitkontingente (wieviel Zeit wird für welche Hilfeleistung benötigt) fallen weg. Viel mehr liegt nun der Fokus darauf, wie selbständig der Alltag von der zu prüfenden Person bewältigt werden kann und wie viel Unterstützung notwendig ist.
Kostenlosern Test mit dem Pflegegradrechner:
Lag zum Umstellungszeitpunkt bereits eine Pflegestufe vor, wurde diese automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Ohne anerkannte „eingeschränkte Alltagskompetenz“ wurden die jeweiligen Pflegestufen in den nächst höheren Pflegegrad eingestuft. D.h. aus einer Pflegestufe I, wurde Pflegegrad 2.
Personen mit anerkannter „eingeschränkter Alltagskompetenz“ wurden in diesem Verfahren gleich um zwei Grade höhergestuft. D.h., aus einer Pflegestufe I, wurde ein Pflegegrad 3.
Monatliche Leistungen der Pflegeversicherung (ambulant) 2017 im Überblick
Pflegegrade
| Geldleistung
ambulant | Sachleistung*
ambulant | Entlastungsbetrag
ambulant/zweckgebunden |
Pflegegrad 1 | 125 Euro | ||
Pflegegrad 2 | 316 Euro | 689 Euro | 125 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro | 1.298 Euro | 125 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro | 1.612 Euro | 125 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro | 1.995 Euro | 125 Euro |
*Sachleistung erhalten Sie bei Inanspruchnahme eines zugelassenen Pflegedienstes.
Verhinderungspflege – Wenn die Pflegeperson ausfällt
Pflegegrade 2-5 erhalten bis zu 6 Wochen im Jahr Verhinderungspflege. D.h. bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege bis zu 1.612 Euro. Dazu können bis zu 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege zusätzlich zur Verhinderungspflege ausgegeben werden, 806 Euro.
Pflegehilfsmittel
Monatlich stehen für genehmigte Pflegehilfsmittel in den Pflegegraden 1-5 40 Euro zur Verfügung.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Pflegebedürftigkeit | Max. Zuschuss je Maßnahme
|
Pflegegrad 1-5 | 4.000 Euro |
Pflegegrad 1-5 wenn mehrere Antragsberechtige zusammenwohnen | 16.000 Euro |
Detailierte Informationen erhalten Sie auf http://www.pflegestaerkungsgesetz.de (Bundesamt für Gesundheit)