Informationen für MitarbeiterInnen
Coronavirus / Covid-19
27.02.2020
Liebe MitarbeiterInnen,
HUMANIS hat aus aktuellen Grund „COVID-19 Corona Virus SARS-Cov-2“ folgende Hinweise erstellt:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 30.1.2020 festgestellt, dass es sich beim aktuellen Ausbruch durch das neuartige Coronavirus in China um eine „Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite“ handelt. Die WHO hat dabei für die betroffenen und die angrenzenden Staaten eine Reihe von Empfehlungen zur Eindämmung und Kontrolle des Ausbruchsgeschehens ausgesprochen.
Um die Ausbreitung atemwegsbezogener übertragbarer Krankheiten zu vermeiden, sollten ganz besonders in Regionen mit Erkrankungsfällen durch das neuartige Coronavirus gute Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette (in die Armbeuge) sowie Abstand (ca. 1,5 bis 2 Meter) gehalten werden. Diese Maßnahmen sind in Anbetracht der Grippewelle aber überall und jederzeit angeraten.
Beachten Sie, immer erst die Hände mit Seife gründlich waschen und gut abtrocknen, dann die Hände ggf. desinfizieren (siehe https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/#c6361).Tragen Sie eine Mund-und Nasenbedeckung. Entweder eine medizinische Gesichtsmaske oder eine partikelfiltrierende Halbmaske ( FFP2). Erst dann Kontakt zum Patienten. Wann welche Art von Mund-Nasenbedeckung zu tragen ist, entnehmen Sie bitte der Dienstanweisung zum Thema.
Wie gewohnt, informieren wir Sie über Neuerungen und Änderungen zeitnah.
Mit freundlichen Grüßen
Beatrice Keppler (Pflegedienstleitung, Hygienebeauftragte)
07.06.2021 SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege:
16.06.2021 Covid-19 Antigen Test und FFP2- Masken
Liebe MiitarbeiterInnen,
nachdem viele von uns geimpft und fast alle Klienten sogar zweifach geimpft wurden, werden wir immer mal gefragt , ob Testungen von uns überhaupt noch durchgeführt werden sollen und FFP2 -Masken weiter gertragen werden müssen. Nach Gesprächen mit unserem Berufsverband und Medizinern, werden wir weitehin an der Verpflichtung der wöchentlichen Testungen und dem Tragen von FFP2-Masken bei körpernahen Tätigkeiten festhalten. Bei Änderungen bekommen sie zeitnah Mitteilung von uns.
Mit freundlichen Grüßen
Adriano Pierobon
17.06.2021 Die Corona-ArbSchV wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Die neuen Regelungen treten am 1. Juli in Kraft:
Corona-Regelungen für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ab 30. Juni 2021:
18.11.2021 Allgemeine Arbeitsanweisung
Ab sofort müssen bei körpernaher Pflegetätigkeiten wieder FFP 2 Masken getragen werden, unabhängig des Impfstatus.
24.11.2021
Liebe Mitarbeiter/innen
ab sofort gelten folgende Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19:
Am Anreisetag, vor Betreten der Wohnung, muss unabhängig des Impfstatus ein Test-Ergebnis von einem zugelassenen Testzentrum, dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Nutzen Sie hierzu die Mailadresse: pflege@humanis-pflege.de .
Das Test-Ergebnis darf maximal 24 Stunden alt sein.
Weiter gilt:
Geimpfte oder genesene Personen müssen sich 3 x wöchentlich mit einem Schnelltest testen. Dies Erfolgt Montag, Mittwoch und Freitag.
Die darüber geltenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen weiterhin zusätzlich (zum Beispiel Quarantäne bei Einreisen aus Hochrisikogebieten etc.).
Ungeimpfte und noch nicht vollständig geimpfte Mitarbeiter/innen, sowie Mitarbeiter/innen welche sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen sich täglich testen.
Bei körpernahen Tätigkeiten muss immer ein Mund-Nasen-Schutz der Kategorie FFP 2, KN 95 oder N95 getragen werden. Einfache OP Masken sind nicht mehr zulässig!
Simon Nürk
Geschäftsführer
Mediathek Bundesgesundheitsministerium
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/
https://www.infektionsschutz.de/
https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy
https://www.infektionsschutz.de/
Mediathek Robert Koch Institut (RKI)
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html
Inhalt:
- 1. Aushangpflichtige Gesetze, Vorschriften und Regeln
- 2. Gesundheitsamtfinder
- 3. Detaillierte Fallzahlen nach Bundesland
- 4. Ticker: Verordnungen einzelner Bundesländer
- 5. Allgemeine Informationen zu COVID19, Coronavirus
- 6. Video Rachenabstrich / Schnelltest
1. Aushangpflichtige Gesetze, Vorschriften und Regeln
Jeder Beschäftige, auch ein ehrenamtlich Tätiger, muss sich über sicherheitsgerechtes Verhalten und seine damit verbundenen Rechte und Pflichten Kenntnis verschaffen können. Arbeitgeber sind verpflichtet, die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln sowie die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger zugänglich zu machen. (Quelle: https://www.gesundheitsportal.ias-gruppe.de/gesetze-und-regelungen/aushangpflichtige-gesetze)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Unfallverhütungsvorschrift-Grundsätze der Prävention
Medizinprodukteverordnung (MPV)
Sicher und Gesund im Homeoffice
2. Gesundheitsamtfinder: Gesundheitsamt nach Postleitzahl und Ort finden unter: https://tools.rki.de/PLZTool/
3. Detaillierte Fallzahlen nach Bundesland / Landkreise: RKI Fallzahlen aktuell
4. Ticker:
Saarland:
Hessen:
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen
Bayern:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php#modSidebarSubjectContent-1
Rheinland-Pfalz:
https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Niedersachsen:
Verordnung vom 22.01.2021 zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung (gültig ab 25.01.2021) mit Begründung
Nordrhein-Westfalen:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/corona-lockdown-regeln-nrw-100.html
Baden-Württemberg:
5. Allgemeine Informationen zu COVID19, Coronavirus
Zum 16.12.2020 treten Änderungen in Kraft. (Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona Verordnung) Das Personal von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie von ambulanten Pflegediensten, hat einen Atemschutz, welcher den Anforderungen der DIN EN 149:2001 (FFP2) oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zu tragen.
Fragen und Antworten zu Coronatests bei Einreisen nach Deutschland: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html
Hinweise zu:
Personalhygiene – Download (5,11 MB)
Infektionsintervention – Download (0,40 MB)
Quelle:Nds. Landesgesundheitsamt, Krankenhaushygiene, Roesebeckstr. 4-6, 30449 Hannover
Händehygiene: https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/
Nies-Etikette: https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/hygiene-beim-husten-und-niesen/#c6375
Nationaler Pandemieplan: https://edoc.rki.de/handle/176904/187
Infektionsschutz-Coronavirus: https://www.vdab.de/fileadmin/Daten/Laender/Bund/Aktuell/FAQ_-Merkblatt-Infektionsschutz-Coronavirus_25-02-2020.pdf
Steckbrief Coronavirus (für medizinisches Personal): https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html
Hinweise zum ambulanten Management von COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ambulant.html
Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html
COVID-19 /RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
FBVW-502 „SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen
Empfehlung der Bundesregierung, Infektionsschutzgerechtes Lüften
Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten
FBGIB-005 „Psychische Belastung und Beanspruchung von Beschäftigten während der Coronavirus-Pandemie“
Was wenn man mit einem Risikopatienten zusammenlebt? (Wer gehört zur Risikogruppe?https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/wer-gehoert-zur-risikogruppe/
Um eine Infektion nicht in den Haushalt „einzuschleppen“ hilft folgendes Verhalten:
- Wenn eine Person aus dem Haushalt „Außenkontakt“ hat, ist es besonders wichtig, dass sie auch dort die Verhaltensregeln wie Abstandhalten und Händewaschen strikt einhält.
- Vermeiden Sie die Orte mit hohem Personenaufkommen wie zum Beispiel zu Stoßzeiten, Einkaufen am Samstag.
- Anstatt selber einkaufen zu gehen, ist es besser, Besorgungen beispielsweise von Freunden, Angehörigen oder Nachbarn erledigen zu lassen.
Im Haushalt selbst ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie auf den Sicherheitsabstand und die Hygieneregeln zu achten, wie bereits in den allgemeinen Informationen zum Corona Virus bekannt. Auch regelmäßiges Lüften in Innenräumen ist wichtig. (Quelle:Ministerium f. Soziales und Integration BW)
Zum Thema Atemschutzmaske
6. Covid-19 - Handhabung des Testkits VivaDiag! Videoanleitung Das Video zeigt den gesamten Testablauf sowie alle 3 zugelassenen Abstrich-Varianten. (Nasopharynx, Nase, Rachen)
CORONA VIRUS - Rachenabstrich selbst nehmen - Wie geht das? Videoanleitung