Informationen für MitarbeiterInnen

 


Coronavirus / Covid-19
27.02.2020

Liebe MitarbeiterInnen,

HUMANIS hat aus aktuellen Grund „COVID-19 Corona Virus SARS-Cov-2“ folgende Hinweise erstellt:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 30.1.2020 festgestellt, dass es sich beim aktuellen Ausbruch durch das neuartige Coronavirus in China um eine „Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite“  handelt. Die WHO hat dabei für die betroffenen und die angrenzenden Staaten eine Reihe von Empfehlungen zur Eindämmung und Kontrolle des Ausbruchsgeschehens ausgesprochen.

Um die Ausbreitung atemwegsbezogener übertragbarer Krankheiten zu vermeiden, sollten ganz besonders in Regionen mit Erkrankungsfällen durch das neuartige Coronavirus gute Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette (in die Armbeuge) sowie Abstand  (ca. 1,5 bis 2 Meter) gehalten werden. Diese Maßnahmen sind in Anbetracht der Grippewelle aber überall und jederzeit angeraten.

Beachten Sie, immer erst die Hände mit Seife gründlich waschen und gut abtrocknen, dann die Hände ggf. desinfizieren (siehe https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/#c6361).Tragen Sie eine Mund-und Nasenbedeckung. Entweder eine medizinische Gesichtsmaske oder eine partikelfiltrierende Halbmaske ( FFP2). Erst dann Kontakt zum Patienten. Wann welche Art von Mund-Nasenbedeckung zu tragen ist, entnehmen Sie bitte der Dienstanweisung zum Thema.

Wie gewohnt, informieren wir Sie über Neuerungen und Änderungen zeitnah.

Mit freundlichen Grüßen

Beatrice Keppler  (Pflegedienstleitung, Hygienebeauftragte)

 

07.06.2021  SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege:

https://www.corona.vdab.de/fileadmin/Daten/Laender/Bund/Aktuell/2021/2._Quartal/SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Pflege-ambulant.pdf

 

16.06.2021 Covid-19 Antigen Test und FFP2- Masken

Liebe MiitarbeiterInnen,

nachdem viele von uns geimpft und fast alle Klienten sogar zweifach geimpft wurden, werden wir immer mal gefragt , ob Testungen von uns überhaupt noch durchgeführt werden sollen und FFP2 -Masken weiter gertragen werden müssen. Nach Gesprächen mit unserem Berufsverband und Medizinern, werden wir weitehin an der Verpflichtung der wöchentlichen Testungen und dem Tragen von FFP2-Masken bei körpernahen Tätigkeiten festhalten. Bei Änderungen  bekommen sie zeitnah Mitteilung von uns.

Mit freundlichen Grüßen

Adriano Pierobon

17.06.2021  Die Corona-ArbSchV wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Die neuen Regelungen treten am 1. Juli in Kraft:

https://www.vdab.de/fileadmin/Daten/Laender/Bund/Aktuell/2021/2._Quartal/RefEntw-Neufassung-SARS-CoV-2-arbeitsschutzverordnung.pdf

Corona-Regelungen für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ab 30. Juni 2021:

https://www.vdab.de/fileadmin/Daten/Laender/Baden-Wuerttemberg/Aktuell/2021/2._Quartal/Corona-Regelungen_Pflege_und_EGH_ab_21-06-30.pdf

 

18.11.2021 Allgemeine Arbeitsanweisung

Ab sofort müssen bei körpernaher Pflegetätigkeiten wieder FFP 2 Masken getragen werden, unabhängig des Impfstatus.

 

24.11.2021

Liebe Mitarbeiter/innen

ab sofort gelten folgende Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19:

Am Anreisetag, vor Betreten der Wohnung, muss unabhängig des Impfstatus ein Test-Ergebnis von einem zugelassenen Testzentrum, dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Nutzen Sie hierzu die Mailadresse: pflege@humanis-pflege.de .
Das Test-Ergebnis darf maximal 24 Stunden alt sein.

Weiter gilt:

Geimpfte oder genesene Personen müssen sich 3 x wöchentlich mit einem Schnelltest testen. Dies Erfolgt Montag, Mittwoch und Freitag.

Die darüber geltenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen weiterhin zusätzlich (zum Beispiel Quarantäne bei Einreisen aus Hochrisikogebieten etc.).

Ungeimpfte und noch nicht vollständig geimpfte Mitarbeiter/innen, sowie Mitarbeiter/innen welche sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen sich täglich testen.

Bei körpernahen Tätigkeiten muss immer ein Mund-Nasen-Schutz der Kategorie FFP 2, KN 95 oder N95 getragen werden. Einfache OP Masken sind nicht mehr zulässig!

Simon Nürk
Geschäftsführer

 

 

 

 

 


Mediathek Bundesgesundheitsministerium

https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblatt-Bildungseinrichtungen-Coronavirus.pdf

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

https://www.infektionsschutz.de/

https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy

https://www.infektionsschutz.de/

 

Mediathek Robert Koch Institut (RKI)

https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Ergaenzung_Pandemieplan_Covid.pdf?__blob=publicationFile


Inhalt:

  • 1. Aushangpflichtige Gesetze, Vorschriften und Regeln
  • 2. Gesundheitsamtfinder
  • 3. Detaillierte Fallzahlen nach Bundesland
  • 4. Ticker: Verordnungen einzelner Bundesländer
  • 5. Allgemeine Informationen zu COVID19, Coronavirus
  • 6. Video Rachenabstrich / Schnelltest
1. Aushangpflichtige Gesetze, Vorschriften und Regeln

Jeder Beschäftige, auch ein ehrenamtlich Tätiger, muss sich über sicherheitsgerechtes Verhalten und seine damit verbundenen Rechte und Pflichten Kenntnis verschaffen können. Arbeitgeber sind verpflichtet, die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln sowie die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger zugänglich zu machen. (Quelle:  https://www.gesundheitsportal.ias-gruppe.de/gesetze-und-regelungen/aushangpflichtige-gesetze)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz-MuSchuG)

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffVV)

Unfallverhütungsvorschrift-Grundsätze der Prävention

Medizinprodukteverordnung (MPV)

Infektionsschutzgesetz

Sicher und Gesund im Homeoffice

 

2. Gesundheitsamtfinder: Gesundheitsamt nach Postleitzahl und Ort finden unter: https://tools.rki.de/PLZTool/

3. Detaillierte Fallzahlen nach Bundesland / Landkreise: RKI Fallzahlen aktuell

4. Ticker:

Saarland:

https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/rechtsverordnung-massnahmen/_documents/verordnung_stand-2021-02-04.html

Hessen:

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

Bayern:

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php#modSidebarSubjectContent-1

Rheinland-Pfalz:

https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Niedersachsen:

Verordnung vom 22.01.2021 zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung (gültig ab 25.01.2021) mit Begründung

Nordrhein-Westfalen:

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/corona-lockdown-regeln-nrw-100.html

Baden-Württemberg:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

 

5. Allgemeine Informationen zu COVID19, Coronavirus

Zum 16.12.2020 treten Änderungen in Kraft. (Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona Verordnung) Das Personal von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie von ambulanten Pflegediensten, hat einen Atemschutz, welcher den Anforderungen der DIN EN 149:2001 (FFP2) oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zu tragen.

 

Fragen und Antworten zu Coronatests bei Einreisen nach Deutschland: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html

Hinweise zu:

Personalhygiene – Download (5,11 MB)

Infektionsintervention – Download (0,40 MB)

Quelle:Nds. Landesgesundheitsamt, Krankenhaushygiene, Roesebeckstr. 4-6, 30449 Hannover

Händehygiene: https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/

Nies-Etikette: https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/hygiene-beim-husten-und-niesen/#c6375

Nationaler Pandemieplan: https://edoc.rki.de/handle/176904/187

Infektionsschutz-Coronavirus: https://www.vdab.de/fileadmin/Daten/Laender/Bund/Aktuell/FAQ_-Merkblatt-Infektionsschutz-Coronavirus_25-02-2020.pdf

Steckbrief Coronavirus (für medizinisches Personal): https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html

Hinweise zum ambulanten Management von COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ambulant.html

Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html

COVID-19 /RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

FBVW-502 „SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen

Empfehlung der Bundesregierung, Infektionsschutzgerechtes Lüften

Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten

FBGIB-005 „Psychische Belastung und Beanspruchung von Beschäftigten während der Coronavirus-Pandemie“
Was wenn man mit einem Risikopatienten zusammenlebt?  (Wer gehört zur Risikogruppe?https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/wer-gehoert-zur-risikogruppe/

Um eine Infektion nicht in den Haushalt „einzuschleppen“ hilft folgendes Verhalten:

  • Wenn eine Person aus dem Haushalt „Außenkontakt“ hat, ist es besonders wichtig, dass sie auch dort die Verhaltensregeln wie Abstandhalten und Händewaschen strikt einhält.
  • Vermeiden Sie die Orte mit hohem Personenaufkommen wie zum Beispiel zu Stoßzeiten, Einkaufen am Samstag.
  • Anstatt selber einkaufen zu gehen, ist es besser, Besorgungen beispielsweise von Freunden, Angehörigen oder Nachbarn erledigen zu lassen.

Im Haushalt selbst ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie auf den Sicherheitsabstand und die Hygieneregeln zu achten, wie bereits in den allgemeinen Informationen zum Corona Virus bekannt. Auch regelmäßiges Lüften in Innenräumen ist wichtig. (Quelle:Ministerium f. Soziales und Integration BW)

 

Zum Thema Atemschutzmaske

In der allgemeinen Bevölkerung sind die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen eine gute HändehygieneEinhalten von Husten- und Niesregeln und das Abstandhalten (ca.1,5 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen.

Wenn sich eine an einer akuten respiratorischen Infektion erkrankte Person im öffentlichen Raum bewegen muss, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder einer alternativen, ggf. textilen Barriere im Sinne eines MNS durch diese Person sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch die größtmögliche Zurückhaltung von Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, zu verringern (Schutz der Mitmenschen). Für die optimale Wirksamkeit ist es wichtig, dass ein Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt (d.h. eng anliegend getragen wird), bei Durchfeuchtung gewechselt wird, und dass während des Tragens keine (auch keine unbewussten) Manipulationen daran vorgenommen werden (siehe auch „Wie kann man sich bzw. seine Mitmenschen vor einer Ansteckung schützen?„).

Auf keinen Fall sollte das Tragen eines MNS oder einer anderen Form der Barriere dazu führen, dass Abstandsregeln nicht mehr eingehalten oder die Händehygiene nicht mehr umgesetzt wird.

Hingegen gibt es keine hinreichende Evidenz dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, signifikant verringert. Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen, durch das zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden können.

Inzwischen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Bundesländern Pflicht! Je nach Bundesland ist das tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in bestimmten Situationen (z.B. beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr)vorgeschrieben.

16.12.2020 Das Personal von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie von ambulanten Pflegediensten, hat einen Atemschutz, welcher den Anforderungen der DIN EN 149:2001 (FFP2) oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zu tragen.

Davon unbenommen sind die Empfehlungen zum Tragen von Atemschutzmasken durch das medizinische Personal, Betreuungs- und Pflegepersonal im Sinne des Arbeitsschutzes, da dort andere Anforderungen gestellt werden

 

6. Covid-19 - Handhabung des Testkits VivaDiag! Videoanleitung Das Video zeigt den gesamten Testablauf sowie alle 3 zugelassenen Abstrich-Varianten. (Nasopharynx, Nase, Rachen)

CORONA VIRUS - Rachenabstrich selbst nehmen - Wie geht das? Videoanleitung

 

 

 

 

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