Vor allem bei einer dauerhaften 24 Stunden Betreuung müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, ohne die eine häusliche Pflege nicht oder nur unzureichend möglich wäre. Dies betrifft vor allem die Einrichtung der häuslichen Umgebung.
Ein eigenes Zimmer
Sowohl die Pflegeperson als auch die zu pflegende Person benötigen ihr eigenes Reich. Nur so wird die notwendige Privatsphäre geschaffen, die wiederum ein liebevolles Miteinander ermöglicht. Natürlich muss es sich beim Zimmer der Pflegekraft nicht um einen luxuriös ausgestatteten Raum mit unzähligen Quadratmetern Fläche handeln. Ein kleines abegetrenntes Zimmer mit Bett, Tisch (idealerweise auch mit Internetzugang und / oder TV Anschluss) genügt.
(Pflege)hilfsmittel
Man unterscheidet zwischen technischen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln: Zu den technischen zählen spezielle Pflegebetten, Lagerungshilfen, Notrufsysteme und Co. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind hingegen einfache Dinge wie Einmalhandschuhe und Betteinlagen. Diese sollten in jedem Fall ausreichend zur Verfügung stehen, um eine adäquate Betreuung zu gewährleisten.
Barrierefreie Wohnräume
Ist der / die Pflegebedürftige nicht bettlägerig, sollten die räumlichen Gegebenheiten der Person die weitgehend eigenständige Teilnahme am alltäglichen Leben zu Hause ermöglichen. Der Umfang der “Barrierefreiheit” sollte sich nach den individuellen Bedürfnissen richten.
Tipp: Barrierefreie Umbauten werden von der Pflegekasse mit einmalig 4.000 Euro pro Person (max. 16.000 Euro pro Haushalt) subventioniert (Zuschuss für wohnumfelsverbessernde Maßnahmen). Das Geld kann beispielsweise für eine bodenebene Dusche, die Verbreiterung der Türen (für Rollstuhlfahrer), den Einbau eines Treppenlifts oder das Verlegen rutschfester Bodenbeläge genutzt werden.
Keine dauerhafte medizinische Betreuung erforderlich
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die 24 Stunden Pflege zu Hause ist, dass der oder die Pflegebedürftige NICHT dauerhaft auf eine medizinische Betreuung angewiesen ist. Dazu kann beispielsweise das Setzen notwendiger Spritzen zählen.
Aufgaben der 24 Stunden Pflege im Überblick:
- Hilfe bei Grundpflege
- Waschen
- Duschen
- Anziehen / Ausziehen
- Toilettengang
- Aktivierenden Pflege
- Erhaltung von Fähigkeiten zur Selbstversorgung
- Haushaltshilfe
- Zubereitung von Speisen
- Hilfe beim Essen
- Erledigung von Einkäufen
- leichte Gartenarbeit
Voraussetzungen für die 24 Stunden Pflegekraft
Professionelle Pflegekräfte sind in jedem Fall gegen ansteckende Infektionskrankheiten wie TBC und Hepatitis geimpft. Außerdem wurde das polizeiliche Führungszeugnis der Pflegekräfte durch den Arbeitgeber geprüft. Zudem sollte die Pflegekraft über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Diese ist zwar nicht verpflichtend, sinnvoll aber allemal.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme der 24 h Pflege
Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung der Pflegekasse an der häuslichen 24 Stunden Pflege ist ein bestehender Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegeversicherung entweder ein Pflegegeld oder sog. ambulante Sachleistungen. Auch eine anteilige Kombination beider Leistungen ist möglich.
Wichtig: Nur zertifizierte Pflegedienste wie HUMANIS können direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Hier greifen die ambulanten Sachleistungen, die in jedem Fall höher sind als das Pflegegeld.
Das niedrigere Pflegegeld wird hingegen gezahlt, wenn die Pflege privat (zum Beispiel rein durch Angehörige) oder durch nicht-zertifizierte Pflegedienste aus dem Ausland (z. B Osteuropa – Polen) umgesetzt wird.