Leistungen der Pflegeversicherung
Die wichtigsten Ansprüche und Beträge ab 2025 im Überblick
Menschen mit Pflegebedarf haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein Pflegegrad. Zudem muss man innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. Die Pflegeversicherung gehört in Deutschland für alle gesetzlich und privat Versicherten zu den Pflichtversicherungen.
Damit man als Pflegebedürftige*r die Pflege finanzieren kann, gibt es für unterschiedliche Bedürfnisse diverse Geldleistungen oder auch Sachleistungen. Als pflegende Angehörige können Sie ebenfalls auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung zurückgreifen.
Mehr Geld dank Pflegereform
Die 2023 verabschiedete Pflegereform hat Erhöhungen der Leistungen beschlossen, um die finanzielle Belastung für die Betroffenen zu entschärfen. In den meisten Fällen muss dennoch mit einem gewissen Eigenanteil zur Finanzierung der Pflege gerechnet werden. Für 2025 sind folgende Erhöhungen vorgesehen, die jeweils monatlich gelten:
Erhöhung der Pflegeleistungen
ab 01.01.2025
Pflegegeld,
Anspruch ab 01.01.2025
Pflegegrad | Anspruch |
---|---|
Pflegegrad 2 | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 599 Euro |
Pflegegrad 4 | 800 Euro |
Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Pflegesachleistungen,
Anspruch ab 01.01.2025
Pflegegrad | Anspruch |
---|---|
Pflegegrad 2 | 796 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.497 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.859 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.299 Euro |
Tages- und Nachtpflege,
Anspruch ab 01.01.2025
Pflegegrad | Anspruch |
---|---|
Pflegegrad 2 | 721 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.357 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.685 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.085 Euro |
Leistungen für die vollstationäre Pflege,
Anspruch ab 01.01.2025
Pflegegrad | Anspruch |
---|---|
Pflegegrad 1 | 131 Euro |
Pflegegrad 2 | 805 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.319 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.855 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.096 Euro |
Entlastungsbetrag, Anspruch ab 01.01.2025:
131 Euro, unabhängig
vom Pflegegrad
Verhinderungspflege, Anspruch ab 01.01.2025:
1.685 Euro pro Jahr,
ab Pflegegrad 2
Kurzzeitpflege, Anspruch ab 01.01.2025:
1.854 Euro pro Jahr,
ab Pflegegrad 2
Das ist neu: Entlastungsbudget
Bisher konnten, unter bestimmten Voraussetzungen, die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege zusammengefasst werden. Das neue Entlastungsbudget soll für Vereinfachung sorgen und ersetzt ab dem 01.07.2025 die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Ab Pflegegrad 2 haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen jährlichen Anspruch auf bis zu 3.539 Euro. Die Prüfung einer 6-monatigen Vorpflegezeit entfällt ab 2025. Für Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 ist diese Regelung bereits seit dem 01.01.2024 aktiv.
Weitere Leistungen der Pflegeversicherung
Sie haben zudem Anspruch auf bis 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel. Der Hausnotruf wird mit 25,50 Euro pro Monat unterstützt. Wenn Sie Wohnraumanpassung für die Barrierefreiheit vornehmen müssen, erhöht sich 2025 der Zuschuss auf 4.180 Euro pro Maßnahme.
Außerdem gibt es noch die ergänzenden Unterstützungsleistungen. Die 53 Euro monatlich können für digitale Pflegeanwendungen genutzt werden. Für Wohngruppen steigen die Zuschläge auf 224 Euro monatlich und die Anschubfinanzierung auf 2.613 Euro.
Pflegeleistungen beantragen
Besteht ein Pflegegrad, wenden Sie sich an die Pflegekasse
Sollten Sie die Voraussetzungen für Pflegeleistungen erfüllen (Pflegegrad und geleistete Einzahlung in die Pflegeversicherung), stellen Sie bei der Pflegeversicherung einen Antrag. Sind Sie gesetzlich versichert, ist Ihre Pflegekasse an Ihre Krankenkasse angegliedert. Sie wenden sich also an Ihre Krankenkasse. Privatversicherte haben eine separate Pflege-Pflichtversicherung (PPV). Wenden Sie sich an Ihr PKV-Unternehmen.
Auf welche Pflegeleistung haben Sie Anspruch?
Sie sehen, dass es recht umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung gibt. Wenn man sich nicht tagtäglich damit beschäftigt, fehlt der Über- und Durchblick. Für die 24 Stunden Pflege können wir Ihnen genau beantworten, welche Leistungen in Ihrer Situation in Frage kommen. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
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