In der Bundesrepublik Deutschland ist eine Vielzahl an älteren, kranken und anderweitig beeinträchtigten Menschen auf die sogenannte 24-Stunden-Pflege (auch: 24-Stunden-Betreuung) angewiesen. Die Betreuungskraft übernimmt in deren Rahmen zahlreiche Aufgaben, sodass der zu betreuenden Person der Verbleib in den eigenen vier Wänden ermöglicht wird.
Aber welche Aufgaben übernimmt das Personal der 24-Stunden-Pflege genau? Und gibt es vielleicht Tätigkeiten, die die – meist weiblichen – „Hilfskräfte“ nicht ausführen können oder gar dürfen? Der folgende Beitrag liefert die Antwort auf diese Fragen.
Vier übergeordnete Aufgabenbereiche der Betreuungskräfte
Wir hatten bereits geklärt, was man unter der 24-Stunden-Pflege versteht. Nun geht es um die Aufgabenverteilung, die eine Betreuungskraft übernimmt. Die Aufgaben der 24-Stunden-Betreuung lassen sich grundsätzlich in diese Bereiche unterteilen:
- Grundpflege (inkl. Ernährung)
- hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Motivation und Aktivitäten
- aktivierende Pflege.
Nachfolgend werden diese Bereiche samt ihren Leistungen genauer beleuchtet. Zu beachten ist, dass der Betreuungsalltag stark vom individuellen Hilfebedarf der zu pflegenden Person abhängt. Ebenso wirkt sich die Beschaffenheit des Wohnumfelds auf die konkreten Aufgaben der Betreuungskraft aus.
Körperhygiene, Toilettengänge u.v.m. – die Grundpflege
Die Grundpflege ist vermutlich die wichtigste, oder zumindest die zentrale Aufgabe der Betreuerin bzw. des Betreuers. Hierunter versteht man die Erfüllung der elementaren menschlichen Bedürfnisse.
Somit fallen die Körperpflege (das Waschen, die Nägel schneiden, die Haare pflegen etc.) und Toilettengänge in diesen Bereich. Ebenso kann der Wechsel von Inkontinenzmaterial notwendig sein.
Darüber hinaus erinnert eine Betreuungskraft den/die Betroffene(n) an die Einnahme von Medikamenten (nur nach Einweisung!), sie hilft beim Treppensteigen und beim Lagern im Rollstuhl. Folglich fällt auch der Transport im Rollstuhl in diesen Aufgabenbereich.
Hinweis: Den Betroffenen ist es häufig sehr unangenehm, sich beim Toilettengang helfen zu lassen. Man sollte sich jedoch darüber bewusst sein, dass diese und weitere Aufgaben zum Alltag einer Betreuungskraft gehören. Das heißt, es gibt keinen Grund, dass sich der/die Pflegebedürftige schämt o.Ä.!
Ernährung und Lebensmittelversorgung in der 24-Stunden-Pflege
Die Ernährung ist ein Teil der Grundpflege bzw. der menschlichen Grundbedürfnisse. Da sie einen besonderen Stellenwert hat, wird sie in diesem Artikel jedoch gesondert thematisiert.
In diesen Aufgabenbereich der 24-Stunden-Pflege fallen die Erledigung von Einkäufen und das Kochen. Insbesondere bei der Essenszubereitung versucht der Betreuer/die Betreuerin, den Senior o.Ä. nach Möglichkeit mit einzubeziehen.
Außerdem setzt die Vertrauensperson eine bestimmte Ernährungsweise (z.B. Low-Carb) um, sofern vom Pflegebedürftigen bzw. von seiner Familie gewünscht. Auch ärztliche Vorgaben spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle (z.B. eine verordnete Diät).
Hinweis: Sofern eine Person per Sonde o.Ä. ernährt wird, zählt das Einhängen des Nahrungsbeutels ebenfalls zu den Aufgaben des Pflegehelfers.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten in der 24-Stunden-Pflege
Damit die zu pflegende Person würdevoll leben kann, bedarf es eines sauberen, ordentlichen Umfelds. Anders ausgedrückt: Auch die Grundreinigung der Wohnung wird von der 24-Stunden-Betreuung übernommen.
Hierzu gehören sowohl das regelmäßige Staubsaugen und Wischen als auch das Aufräumen sowie das Reinigen von Bettwäsche, Kleidung, Vorhängen etc. Des Weiteren kümmert sich die Betreuungskraft um die Zimmerpflanzen und leben Tiere im Haushalt. Diese stehen ebenfalls auf dem Versorgungsplan.
Wer rastet, der rostet – Motivation und Aktivitäten
Ein würdevolles Leben im hohen Alter oder trotz Krankheit umfasst eine aktive, abwechslungsreiche Freizeitgestaltung. Das ist in Fällen, in denen körperliche Einschränkungen den/die Betroffene(n) ans Bett fesseln o.Ä., besonders schwierig.
Dennoch versucht der Pflegebefohlene, gemeinsame Ausflüge, Spaziergänge, Besuche bei Freunden usw. zu realisieren. Sofern das Verlassen des Hauses gar nicht mehr möglich ist, wird die Zeit in den eigenen vier Wänden bestmöglich gestaltet. Und zwar mit Hilfe von Gesellschaftsspielen und Unterhaltungen, durch die Organisation von Besuchen etc. Natürlich immer nur in dem Rahmen, wie es dem Betreuungsbedürftigen genehm ist.
Die aktivierende Pflege – „das Leben geht weiter!“
Unter sogenannten aktivierenden Tätigkeiten versteht man im engen Sinn die Aufmunterung des pflegebedürftigen Menschen sowie Versuche, diesen mit seiner Situation vertraut zu machen. Ein bewährtes Mittel in diesem Zusammenhang sind vertrauliche, intensive Gespräche zu zweit.
Außerdem fallen Bemühungen, die Alltagskompetenzen des/der Betroffenen einzusetzen in diesen Bereich – selbst, wenn das nur unter Anleitung durch die Betreuungskraft möglich ist.
Diese Tätigkeiten sind tabu für die 24-Stunden-Betreuungskraft
Neben all diesen und weiteren Tätigkeiten, wie das Herrichten des Gartens gibt es auch ein paar Aufgabenbereiche, die NICHT von der 24-Stunden-Betreuungskraft übernommen werden. Hierzu zählen in erster Linie Maßnahmen der medizinischen Pflege.
Die meisten „Hilfskräfte“ haben nämlich keine entsprechende Ausbildung bzw. je nachdem woher die Fachkraft kommt, wird ihre Pflegeausbildung in Deutschland nicht ausreichend anerkannt. Konkret bedeutet das, dass die betreuende Person weder Spritzen setzen, noch den Blutdruck messen o.Ä. darf.
Stattdessen muss für diese Aufgaben zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen werden.
Wichtig: Pflegebedürftige, Angehörige und die Betreuungskraft selbst sollten die Einschränkung der Aufgabengebiete nicht unterschätzen. Die Beschränkungen sind gesetzlich, d.h. hält man sich nicht daran und „geht etwas schief“, drohen schwere Strafen – für alle Beteiligten.
Darüber hinaus gibt es Agenturen, die aus Haftungsgründen einige Aufgabenbereiche für ihre Betreuungskräfte ausschließen. Und zwar vor allem Tätigkeiten mit einer hohen Verletzungsgefahr. Das können u.a. schwere Gartenarbeiten, das Fensterputzen in großer Höhe sowie Entrümpelungs- und „Umräumarbeiten“ sein.
Weiterhin im eigenen Zuhause wohnen – dank der 24-Stunden-Pflege
Wie in diesem Beitrag gezeigt, übernimmt eine 24-Stunden-Betreuungskraft – abgesehen von einigen Ausnahmen – vielfältige Tätigkeiten, die dem/der Pflegebedürftigen das Weiterleben in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Das ist eine enorm große Hilfe und Unterstützung für Angehörige. Natürlich schrecken viele vor den Kosten zurück, denn viele stellen sich die Frage, was kostet eine 24-Stunden-Pflege? Das hängt damit zusammen, für welches Modell man sich entscheidet.
Da der Hilfebedarf von Fall zu Fall variiert, sollten sich Betroffene und ihre Angehörigen genau mit der Betreuerin/dem Betreuer absprechen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Pflege den individuellen Bedürfnissen des Menschen gerecht wird.