Pflegeunterstützungsgeld: Definition, Höhe, Antragstellung

Das Pflegeunterstützungsgeld dient der finanziellen Absicherung von Angehörigen in einer Notsituation. Erfahren Sie, wann Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen können, wo der Antrag zu stellen ist und wie viel Geld Sie für welchen Zeitraum erhalten. 

Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Im engsten Familienkreis tritt plötzlich ein akuter und unvorhergesehener Pflegefall ein? Als Arbeitnehmer*in können Sie sich in dieser schwierigen Zeit bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr frei nehmen, um sich z. B. um die Organisation eines Pflegedienstes zu kümmern. Dieses Recht ist in § 2 Pflegezeitgesetz verankert. Seit 2015 übernimmt die Pflegeversicherung der/des Pflegebedürftigen außerdem die Lohnfortzahlung der pflegenden Angehörigen in diesem Zeitraum (max. 10 Arbeitstage).

Gut zu wissen: Es besteht keine Pflicht, die zehn freien Arbeitstage an einem Stück zu beanspruchen. Vielmehr können Betroffene diese aufteilen. Der Arbeitgeber darf die kurzzeitige Freistellung eines Arbeitnehmer NICHT ablehnen.

Nur nahe Angehörige: Wer darf Pflegeunterstützungsgeld beantragen?

Das Pflegeunterstützungsgeld wird nur an nahe Angehörige gezahlt. Gemäß § 7 des “Gesetz über die Pflegezeit” (Pflegezeitgesetz – PflegeZG) sind folgende Personengruppen als nahe Angehörige definiert:

  1. Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern
  2. Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner
  3. Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder

Wichtig: Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie Personen, die Leistungen nach SGB II und SGB III beziehen (Arbeitslosengeld, Grundsicherung), erhalten in der Regel KEIN Pflegeunterstützungsgeld. Gleiches gilt für Personen, die sich in Elternzeit befinden. Bei Beamten können die Regularien jedoch von Bundesland zu Bundesland abweichen. 

Weitere Voraussetzungen im Überblick:

  • akute Pflegesituation
  • keine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers
  • ärztliches Attest zur Bescheinigung der tatsächlichen Notlage

Pflegeunterstützungsgeld für mehrere Angehörige möglich?

Die freien Arbeitstage und die Entgeltfortzahlung können auf mehrere Personen aufgeteilt, die Summe der zehn Tage jedoch nicht überschritten werden. Als Arbeitstage gelten nur Tage, an denen eine Person TATSÄCHLICH  hätte arbeiten müssen. 

Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Als Pflegeunterstützungsgeld werden 90 % des ausgefallen Arbeitsentgeldes (netto) gezahlt, wenn in den letzten 12 Monaten keine Einmalzahlung erfolgte. Andernfalls beträgt die Entgeltfortzahlung 100 %. Die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind abzuziehen.

Wo wird Pflegeunterstützungsgeld beantragt?

Nahe Angehörige können das Pflegeunterstützungsgeld bei der zuständigen Pflegeversicherung des / der Pflegebedürftigen stellen. Ein entsprechendes Formular erhält man entweder vor Ort bei einem Berater der Pflegekasse (z. B, AOK, Barmer, TK) oder per Post. Mitunter stehen die Formulare auch online als Download bereit. Im Zweifel wendet man sich am besten telefonisch an die zuständige Versicherung.

Ein ärztliches Attest, das den Gesundheitszustand der betroffenen Person beschreibt, ist zwingend mit einzureichen. Damit die Pflegekasse das Pflegeunterstützungsgeld berechnen kann, benötigt diese zudem eine entsprechende Entgeltbescheinigung.

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