
Wohnraumanpassung für Barrierefreies Wohnen:
Mit zunehmenden Alter wird barrierefreies Wohnen wichtiger. Wer bei Pflegebedürftigkeit Zuhause wohnen bleiben möchte, muss ggf. Umbaumaßnahmen vornehmen. Das bezuschusst die Pflegekasse.
Voraussetzungen
- Pflegegrad 1-5
- Maßnahme ermöglicht die häusliche Pflege
- Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege
- Maßnahme ermöglicht die selbstständige Lebensführung
Beispiele Maßnahmen von Wohnraumanpassungen
- Treppenlift
- Umbauten fürs Badezimmer
- Verbreiterung von Türen
- Anbringung von Haltegriffen
- Abbau von Türschwellen
Sie benötigen für den Antrag des Zuschusses:
- Kostenvoranschlag der vorzunehmen Umbaumaßnahmen
- formloses Schreiben an die Pflegekasse oder Online-Formular ausfüllen (je nach Pflegekasse)
- Begründung für die Maßnahmen oder besser eine Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Pflegedienstes
4.180 Euro pro Maßnahme
Der Zuschuss gilt pro Maßnahme pro Person. Sollte für ihre Mutter ein Treppenumbau und eine Gegensprechanlage notwendig sein, würden Sie den Zuschuss also pro Maßnahme beantragen.
Antrag wurde abgelehnt!
Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Begründen Sie die Notwendigkeit der Maßnahme nochmal genauer und belegen Sie möglichst Ihre Argumente.
Sie brauchen Unterstützung?
Ich beantworte Ihre Frage gerne persönlich.
Geschäftsführer: Thomas Kassel