Pflegegeld – für wen & wie viel?

Pflegegeld Anspruch

Was ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen, die für Pflegebedürftige vorgesehen ist, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden.

 

Voraussetzungen

  • mindestens Pflegegrad 2
  • Pflege erfolgt zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche
  • Antragstellung bei der Pflegekasse

Verwendung des Pflegegeldes

  • als Anerkennung für die Pflegenden
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
  • pflegerische Maßnahmen

Höhe des Pflegegeldes

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Sie haben noch mehr Anspruch

Das Pflegegeld ist mit den „Sachleistungen“ kombinierbar, wenn bspw. ein ambulanter Pflegedienst die Sachleistung erbringt.

 

Extratipp: Auch bei Pflegegrad 1 können Sie Zuschüsse beantragen:

  • Entlastungsbetrag = 131 Euro
  • Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich
  • wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 Euro je Maßnahme

Was gilt für die 24 Stunden Pflege?

Auch hier dürfen Sie das Pflegegeld verwenden, da es nicht zweckgebunden ist. Hinzu kommt der Anspruch auf die Verhinderungspflege, ab Mitte dieses Jahres das Entlastungsbudget. Bei Anbietern mit Kassenzulassung stehen Ihnen Pflegesachleistungen zu.

Sie brauchen Unterstützung?

Ich beantworte Ihre Frage gerne persönlich.
Geschäftsführer: Thomas Kassel

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