Zeitinseln bei häuslicher Pflege von Menschen mit Demenz

Wie die meisten Menschen, die pflegebedürftig sind, werden auch Menschen, die an einer demenziellen Erkrankung (Demenz) leiden, zum großen Teil zu Hause von Angehörigen oder nahen Verwandten versorgt. Ohne das Engagement dieser Familien wäre die häusliche Pflege und Betreuung in Deutschland nicht zu sichern.

Besonders bei demenziellen Erkrankungen erschwert u.a. die fehlende Krankheitswahrnehmung der Betroffenen, die sog. Anosognosie, mit zunehmendem Krankheitsverlauf die häusliche Versorgung. Da die Angehörigen als zentrale Akteure in der Versorgung neben weiteren komplexen Problemkonstellationen auch auf dieses Verhalten regelmäßig adäquat reagieren müssen, macht dies die häusliche Betreuung von Menschen mit Demenz für die Pflegenden zu einem täglichen Balanceakt. Kommt dieser aus dem Gleichgewicht kann sich dies in einem gesteigerten Belastungserleben der Pflegenden und einem fehlenden adäquaten Unterstützungsbedarf für die Erkrankten bemerkbar machen. Dieser Prozess ist meist schleichend und endet oft darin, dass die Bedingungen zu Hause für alle Beteiligten nicht mehr tragbar sind. Spätestens jetzt sollten in der Familie Versorgungsentscheidungen neu überprüft und über Alternativen gesprochen werden.

Damit es aber gar nicht so weit kommt, sollten Angehörige im Familienkreis vor der Übernahme einer häuslichen Versorgung die Absprache treffen, dass die Pflege zuhause nicht alleine auf einer Person lastet. Ist dies nicht möglich, sollten von Anfang an sog. niedrigschwellige Unterstützungsangebote, wie z.B. ehrenamtliche Entlastungsdienste oder Nachbarschaftshilfen, mit in die Versorgung eingebunden werden. Es muss für pflegende Angehörige die Möglichkeit eröffnet werden, sich zumindest von Zeit zu Zeit sog. „Zeitinseln“ zu schaffen, d.h. Zeit für sich selbst und ihre soziale Umgebung zu haben. Für die meisten Angehörigen wird das „Loslassen“ am Anfang schwer sein. Doch Erfahrungen haben gezeigt, dass diese Vorgehensweise zu einer Stabilisierung  in der häuslichen Versorgung von Menschen mit Demenz für alle Beteiligten führt.

Mit den Leistungen der Verhinderungspflege (Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf eine Verhinderungspflege) lassen sich  sog. „Zeitinseln“ finanzieren. Nach sechs- monatiger häuslicher Pflege haben Sie einen Anspruch auf 1.612 Euro/Jahr  für eine Ersatzpflegekraft. Dazu können Sie Leistungen aus der Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege übernehmen und somit Ihren Anspruch um 806,- auf bis zu 2.418 Euro im Jahr erhöhen.

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