Um festzustellen, wie hoch der Bedarf an Pflege einer Person ist und damit den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen, werden die Personen, die einen Antrag auf Pflegegeld stellen, medizinisch untersucht.
Das Ergebnis der Untersuchung stellt die Grundlage zur Einteilung des jeweiligen Pflegegrades dar.
Als Basis für die Untersuchung liegen 6 Kriterien vor, die unterschiedlich gewichtet sind. Mobilität 10 %, kommunikative und kognitive Fähigkeiten 15 %, Fähigkeit zur Selbstversorgung 40 %, krankheitsbedingte Anforderungen bewältigen 20 %, das Alltagsleben gestalten 15 %.
Von den Ergebnissen der Untersuchung ausgehend erfolgt die Vergabe des jeweiligen Pflegegrades gemäß einer Punktezahl. Ab 12,5 Punkte besteht Pflegegrad 1, ab 90 Punkten ist der Pflegegrad 5 erreicht.