Ihnen stehen jährlich bis 2.418 Euro Verhinderungspflege zu, wenn:
- mind. Pflegegrad 2 besteht,
- die Pflegeperson ausfällt (Urlaub, Krankheit o.ä.) und
- die Kurzzeitpflege mit verrechnet werden kann.
Durchatmen
Sie sind pflegende*r Angehörige*r und möchten eine "Auszeit" planen. Seien Sie unbesorgt und nehmen die Verhinderungspflege in Anspruch – genau dafür ist sie da!
Was muss ich tun?
- Anruf bei der Pflegekasse
- Erfragen Sie den aktuellen Stand Ihres Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Rufen Sie uns an, um eine 7 - 14 tägige 24 Stunden Pflege abzuklären
- Beruhigt eine kleine Auszeit für sich einplanen
Gerade zum Ende des Jahres möchten viele pflegende Angehörige die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, was dazu führt, dass die Kapazitäten knapp werden können.
Sie brauchen Unterstützung?
Ich beantworte Ihre Frage gerne persönlich.
Geschäftsführer: Thomas Kassel