„Ich brauche eine Auszeit!“

Auszeit pflegende Angehörige

Ab Juli 2025 gibt es dafür mehr Geld, nämlich das Entlastungsbudget

Auszeiten sind notwendig. Für pflegende Angehörige ist es immens wichtig, sich zwischendurch Zeit für sich zu nehmen. Die Pflege kann aufreibend sein, da ist Selbstpflege unabdingbar.

 

Und darauf haben Sie Anspruch! Bis zum 31.12.2024 haben Sie die Möglichkeit bis zu 2.418,- Euro in Anspruch zu nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können nämlich die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege zusammengefasst werden.

 

In 2025 bis Juli warten!

Dann soll das neue „Entlastungsbudget“ für Vereinfachung sorgen. Ab Pflegegrad 2 haben Sie sogar einen jährlichen Anspruch auf bis zu 3.539 Euro.

Voraussetzungen für das neue Entlastungsbudget

  • die Pflege durch die Hauptpflegepersonen ist vorübergehend nicht möglich, z. B. durch Krankheit, Geschäftsreise, Urlaub
  • mindestens Pflegegrad 2

Dauer der Entlastung

Sie dürfen das Entlastungsbudget für einen Zeitraum von acht Wochen verwenden.

 

Was muss ich tun?

Beantragen Sie am besten vor Ihrer Auszeit die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege bei Ihrer Pflegekasse. Sollte dies nicht möglich sein, rechnen Sie die Kosten im Nachhinein mit der Pflegekasse ab.

Sie brauchen Unterstützung?

Ich beantworte Ihre Frage gerne persönlich.
Geschäftsführer: Thomas Kassel

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