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Achtung: neues Entlastungsbudget

Entlastungsbudget

Was ist das? Für wen? Was ist neu?

Definition Entlastungsbudget?

Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengefasst. Mit dem Entlastungsbudget können pflegende Angehörige eine Auszeit oder ihren Ausfall finanzieren.

 

Ab wann gilt die Änderung?

Das Entlastungsbudget ist mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz beschlossen worden und gilt ab dem 01. Juli 2025. Mit Pflegegrad 4 / 5 oder Vollendung des 25. Lebensjahres gilt es bereits seit dem 01.01.2024.

 

Wer hat Anspruch?

  • pflegebedürftige Personen mit mind. Pflegegrad 2
  • Zuhause gepflegte Personen, deren Pflegeperson vorübergehend ausfällt

 

Höhe des Entlastungsbudgets

Ab dem 01.07.2025 haben alle Berechtigten Anspruch auf 3.539 Euro pro Kalenderjahr.

 

Rahmenbedingungen

  • Anspruch auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr
  • keine 6-monatige Vorpflegezeit mehr gefordert
  • mindestens das hälftige Pflegegeld wird für bis zu 8 Wochen weitergezahlt

 

Nutzen Sie es!

Die Pflege kostet viel Zeit und kann sehr kräfteraubend sein. Nutzen Sie die Ansprüche und nehmen Sie sich regelmäßige Auszeiten.

Sie brauchen Unterstützung?

Ich beantworte Ihre Frage gerne persönlich.
Geschäftsführer: Thomas Kassel

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