
So nutzen Sie die Vorteile!
Ein Teil der Kosten für die Pflege reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dafür nutzen Pflegebedürftige oder pflegende Angehörigen den Punkt außergewöhnliche Belastungen. Wir klären auf.
Diese Pflegekosten kommen in Frage:
- ambulante Pflege
- Tagespflege und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
- Pflegeheimkosten
- Haushaltshilfen, Alltagshelfer
- Zuzahlungen zu Hilfsmitteln und Medikamenten
- Umbaumaßnahmen für Barrierefreiheit
- Fahrtkosten
- Unterhaltszahlungen für Pflegebedürftige
Zumutbarer Eigenanteil
Einen Teil der Pflegekosten muss man selbst tragen. Der zumutbare Eigenanteil ist abhängig von:
- Einkommen
- Familienstand
- Anzahl Ihrer Kinder
Pflegepauschbetrag
Diese Steuervergünstigung können pflegende Angehörige beanspruchen, sofern festgelegte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Betrag ist abhängig vom Pflegegrad.