Vorsorgevollmacht ohne Notar gültig oder nicht?

Vorsorgevollmacht ohne Notar: gültig oder nicht?

Wer aufgrund seiner gesundheitlichen Situation nicht mehr selbst entscheiden kann und zuvor keine Vorsorgevollmacht erstellt hat, bekommt vom Amtsgericht einen Betreuer gestellt. Zwar handelt es sich dabei meist um enge Familienangehörige, doch nur mit einer Vorsorgevollmacht entscheidet man selbst, wem man in dieser schwierigen Situation sein volles Vertrauen schenkt. Die Frage, die sich viele Betroffene stellen: „Ist eine Vorsorgevollmacht ohne Notar gültig?“

Keine Pflicht der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung

Eine Pflicht, die Vorsorgevollmacht beim Notar erstellen zu lassen oder diese wenigstens durch einen solchen beurkunden oder beglaubigen zu lassen, gibt es nicht. Eine Vorsorgevollmacht ist also (fast immer) auch ohne Notar gültig.

Generell gibt es keine großartigen formalen Vorgaben für der Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Prinzipiell reicht ein Musterformular aus dem Internet, das der / die Betroffene unterschreibt und der Vertrauensperson im Original aushändigt.

Beglaubigung = Beurkundung?

Die notarielle Beglaubigung ist nicht mit der notariellen Beurkundung zu verwechseln. Lassen Sie sich ein Dokument wie die Vorsorgevollmacht beglaubigen, prüft der Notar lediglich die Echtheit Ihrer Unterschrift. Das geschieht zum Beispiel dadurch, indem Sie in Gegenwart des Notars unterschreiben müssen.

Bei der notariell beurkundeten Vollmacht berät Sie der Notar zusätzlich über die rechtliche Tragweite des Vorgehens und erforscht Ihren Willen, das Dokument so aufzusetzen. Damit prüft der
Notarielle Beglaubigung in manchen Fällen wichtig

Falls der / die Bevollmächtigte Bankgeschäfte (z. B. die Aufnahme eines Darlehens) übernehmen will, verlangen viele Geldinstitute eine notarielle Beglaubigung der Vorsorgevollmacht. Alternativ dazu reicht auch eine separate Bankvollmacht.

vorsorgevollmacht

Wo muss die Vorsorgevollmacht hinterlegt werden?

Wenn Sie die Vorsorgevollmacht bei einem Notar erstellen lassen, behält dieser das Original. Der / die Bevollmächtigte erhält eine beglaubigte Kopie der Vollmacht. Erstellen Sie die Vollmacht selbst und lassen Sie diese lediglich beglaubigen, händigen Sie das Dokument im Original an die bevollmächtigte Person aus.

Was kostet die Vollmacht bei einem Notar?

Die Kosten für die Erstellung, Beglaubigung und / oder Beurkundung beim Notar richten sich nach dem Vermögen der Antragstellers. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese oftmals die Notarkosten. Auch die rechtliche Beratung beim Anwalt wird ggf. von der Versicherung übernommen. Halten Sie hier unbedingt Rücksprache mit der zuständigen Versicherungsgesellschaft.

Mehr zu den Kosten erfahren Sie im KV-Nr. 21200 GNotKG.

Unser Tipp: Unbedingt beraten lassen!

Auch wenn es keine Pflicht gibt, die Vorsorgevollmacht beglaubigen zu lassen, können Sie dies für etwa 10 Euro bei einer Betreuungsbehörde erledigen lassen. Damit liegen die Kosten weit unter denen, die ein Notar veranschlagen wird.

Allerdings bekommen Sie nur beim Notar eine ausführliche Beratung, welche rechtliche Tragweite eine Vorsorgevollmacht hat. Denn solange eine solche Vollmacht nicht widerrufen wird – dies ist jederzeit möglich – bleibt deren Gültigkeit bestehen.

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