Aus dem Krankenhaus entlassen und noch nicht mobil?

Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich in den letzten zehn Jahren um mehr als 1 Mio. erhöht. In manchen Fällen, wie nach einer schweren Operation, können Sie auch ohne Pflegestufe staatliche und finanzielle Hilfe beanspruchen.

Krankenhausentlassung und nicht fit – Was nun?

Manchmal ist es so: Sie werden nach einer größeren Operation aus dem Krankenhaus entlassen und sind noch nicht wieder fit. Ihr Heilungsprozess nimmt wahrscheinlich noch einige Wochen in Anspruch. Sie machen sich Sorgen: Wer pflegt Sie? Wer erledigt die Arbeiten in der Wohnung, zu denen Sie nicht in der Lage sind? Wer kümmert sich um die richtige Dosierung der Medikamente oder legt Ihnen professionell die nötigen Infusionen?

Während Erkrankte früher für die Pflegekosten und die Haushaltshilfe allein aufkommen mussten, ist seit dem 01.01.2016 die poststationäre Versorgung durch die sogenannte Übergangspflege durch das Pflegestärkungsgesetz besser geregelt.

Übergangspflege zuhause: Wer hat Anspruch und wie lange?

Auf die sogenannte Übergangspflege zuhause können Versicherte zugreifen, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Erkrankung vorrübergehend pflegebedürftig sind. Die Übergangspflege sieht dafür einen Zeitraum bis zu vier Wochen vor, kann aber von der Krankenkasse in begründeten Ausnahmefällen und nach Einschaltung des Medizinischen Dienstes verlängert werden. Befinden sich in Ihrem Haushalt Kinder, die bei Beginn der Leistung jünger als zwölf Jahre sind, oder Kinder mit Behinderungen, die auf Ihre Unterstützung angewiesen sind, kann die Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen verlängert werden.

Voraussetzung für die Übergangspflege ist, dass Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Diese springt ein, wenn Sie voraussichtlich länger als sechs Monate pflegebedürftig sind. Sind jedoch alle Bedingungen bei Ihnen erfüllt, ist es klug, vom behandelnden Arzt im Krankenhaus eine „Erforderlichkeitsbescheinigung“ zu verlangen.

Für die Haushaltshilfe gilt, dass bei Ihnen ein Kind unter zwölf Jahren lebt, oder Sie ein behindertes Kind haben, Sie selbst erkrankt sind, den Haushalt nicht führen können und auch niemand anderes.

Die Übergangspflege und auch Heilmittel, Hilfsmittel, Krankschreibungen und Soziotherapie kann vom behandelnden Krankenhaus für fünf bis sieben Tage verschieben werden. Dann muss eine weitere Verschreibung durch den Hausarzt des Versicherten erfolgen. Bei Hilfsmitteln wie Krankenbetten, für die keine individuelle Anfertigung nötig ist, sieht die Sache anders aus. Diese kann das Krankenhaus auch dauerhaft verordnen, ohne dass ein anschließender Arztbesuch fällig wäre.

Die HUMANIS-Pflege-Tipps für die Pflegepraxis:

Mit der Planung der Übergangspflege sollten Sie schon vor Ihrem Krankenhausaufenthalt beginnen.

Ist das wegen fehlender Unterlagen nicht möglich, teilen Sie dem Krankenhaus umgehend mit, dass Sie alleinstehend leben und um den Besuch des Sozialdienstes bitten, den es in jedem Krankenhaus gibt. Oftmals dauert die Organisation der Pflege einige Tage und könnte erst beginnen, wenn Sie schon länger zuhause sind. In einer Situation, in der Sie starke Schmerzen haben, wäre das nicht wünschenswert.

Denken Sie, dass Ihre Genesung voraussichtlich länger als vier Wochen dauert, rät Ihnen das HUMANIS-Pflege-Team, schnell einen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit zu stellen.

Sie haben Fragen zur Übergangspflege? Natürlich berät Sie das Team von HUMANIS telefonisch gern zu Durchführung und Finanzierungsmöglichkeiten der Übergangspflege. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen erhalten Sie unter: http://www.pflegestaerkungsgesetz.de

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