Urlaubsvertretung: Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen

Die Pflege kranker Angehöriger ist kräftezehrend und belastet die Seele. Daher ist es nötig, ab und an eine Pause zu machen. Mit der Inanspruchnahme der Urlaubsvertretung / Verhinderungspflege können sich pflegende Angehörige mit finanzieller Unterstützung der Pflegekasse erholen.

Im Jahre 2050 wird ein Drittel der Deutschen über 60 Jahre alt sein. Dass sich die zunehmend alternde Gesellschaft um ihre pflegebedürftigen Menschen kümmern muss, ist nichts Neues und die Pflege durch Angehörige ist nicht nur durch den Pflegenotstand eine logische Konsequenz, sondern auch politisch gewollt. Doch das ist für die ca. 1,5 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland nicht immer leicht.

Folgt man der Studie von Gill Livingston leiden etwa 40 Prozent der pflegenden Angehörigen von Demenzkranken im Laufe der Zeit selbst an klinischen Depressionen, Angstzuständen und anderen psychischen Symptomen. Umso wichtiger ist es, dass die unter Dauerstress stehenden Menschen durch eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wirksam entlastet werden und neue Kraft schöpfen können.

Doch einen pflegebedürftigen Angehörigen zuhause zu lassen, während man sich selbst erholt, ist häufig von Gewissensbissen begleitet. Um Ruhe zu finden, muss man sicher sein, dass alles gut läuft und die geliebte Person in eigener Abwesenheit (Urlaubsvertretung) rund um die Uhr zuverlässig und liebevoll betreut wird.

Als bundesweit agierender Pflegedienst können wir diese individuell abgestimmte sog. 24-Stunden-Pflege natürlich leisten. Und zwar so, wie es gewünscht ist: Entweder auf wenige Tage begrenzt, wie bei der Kurzzeitpflege oder über einen längeren Zeitraum bei der Verhinderungspflege. Das Team von HUMANIS geht auf die individuellen Besonderheiten der zu pflegenden Personen ein, übernehmen ihren täglichen Rhythmus und sorgt in gewohnter Umgebung dafür, dass Entspannung und Ruhe für die erholungsbedürftigen pflegenden Angehörigen überhaupt erst möglich wird. Denn die Pflegebedürftigen sind bei uns in besten Händen: Wir haben über 30 Jahre Pflegeerfahrung, sind bestens ausgebildet und „plötzliche Pflege- oder Sprachengpässe“ gibt es nicht.

Wird die kleine Auszeit oder im Fachjargon „Verhinderungspflege“ in Anspruch genommen, unterstützt der Gesetzgeber diese dringend benötigten Erholungsphasen auch finanziell. Wird ein Angehöriger insgesamt mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung betreut (Pflegegrad 2-5), entsteht ein Anspruch auf bis zu 28 Tage Verhinderungspflege pro Jahr. Übernimmt HUMANIS die Betreuung zu Hause, trägt die Pflegekasse bis zu 1.612,00 Euro der Kosten. Außerdem können noch 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (806 Euro) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.

Sicher haben Sie Fragen zu Ihren ganz persönlichen Ansprüchen und Möglichkeiten. Sehr gerne sind wir für Sie da! Rufen Sie uns an 0721 27111  oder schreiben Sie uns https://www.humanis-pflege.de/kontakt/

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