Rechtliche Betreuung: So wenig wie möglich, so viel wie nötig

Rechtliche Betreuung: Rund 1,3 Millionen Menschen haben in Deutschland einen rechtlichen Betreuer. Den bekommen Erwachsene zur Seite gestellt, die aus gesundheitlichen Gründen, wie beispielsweise Demenz, nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst Entscheidungen zu treffen.

Der Betroffene selbst und jede Person über 18 Jahre ist berechtigt, eine rechtliche Betreuung anzuregen. Zur Prüfung benötigt das Amtsgericht am Wohnsitz normalerweise einen formlosen Situationsbericht oder einen formellen Antrag. Haben Sie eine Betreuungsverfügung, versucht das Gericht die darin geäußerten Wünsche zu berücksichtigen. Ist sie nicht vorhanden, können Personen vorgeschlagen werden, dennoch entscheidet das Gericht. Betreuer werden meist Verwandte, Freunde oder Partner, Mitglieder eines Betreuungsvereins, selbstständige Berufsbetreuer oder Mitarbeiter einer Betreuungsbehörde.

Die Dauer der bestellten Betreuung wird erst einmal für ein halbes Jahr festgelegt und ist damit vorläufig. Hat sich in dieser Zeit die Situation nicht gebessert und benötigt man eine dauerhafte Betreuung, wird der Antrag vom Gericht ein weiteres Mal geprüft. Diese Prüfung wird dann letztmalig nach sieben Jahren noch einmal erneuert.

Welche konkreten Bereiche der Betreuer dann im Leben des anderen Menschen übernimmt, entscheidet das Gericht nach Bedarf. Denn nur in den genannten Bereichen, in denen der Betreute nicht mehr selbst entscheiden kann, springt der Betreuer ein. Entgegen der üblichen Meinung sind betreute Personen nicht automatisch geschäftsunfähig. Bei einem Streit sind dann nur beide Entscheidungen, die des Betreuers und die der betreuten Person, rechtskräftig. Können die unterschiedlichen Auffassungen nicht bereinigt werden, muss notfalls das Gericht entscheiden. Damit es jedoch nicht zu Missverständnissen und Ärger kommt, sind die Aufgabenbereiche des Betreuers im Betreuerausweis festgehalten.

Fazit: Die vom Gericht bestellte Betreuung ist meist eine Notlösung. Sie kann vermieden werden, wenn beizeiten eine Vorsorgevollmacht erstellt wird. Hier bestimmen Sie dann ganz in Ruhe die Person, die an Ihrer Stelle wichtige Entscheidungen treffen soll, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Suchen Sie tatkräftige Unterstützung bei der häuslichen Versorgung, rufen Sie gern bei uns an: 0721 27111

Wichtige Formulare finden Sie hier:

Betreuungsantrag: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/Betreuungsverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Betreuungsverfügung: http://www.rechtlichebetreuung.de/pdf/54anregungbetreuung.pdf

Vorsorgevollmacht:  https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/Vorsorgevollmacht.pdf?__blob=publicationFile&v=10

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