Treppenlift: Welche Zuschüsse können beantragt werden?

Gelenksteifigkeit, körperliche Behinderungen oder akute Verletzungen können bei Senioren, aber auch bei jüngeren Menschen zu temporären oder dauerhaften Mobilitätseinschränkungen in den eigenen vier Wänden führen. Neben oft nicht barrierefreien Badezimmern und Küchen tummeln sich vor allem im Treppenhaus Hindernisse in Form von schier unüberwindbaren Stufen. Wer sich informiert, stößt schnell aufs Thema Treppenlift. Und darauf, dass Sitzlifte, Stehlifte, Plattformlifte und Co ganz schön teuer, für viele sogar unbezahlbar sind. Die gute Nachricht: Es gibt Treppenlift Zuschüsse und Finanzierungshilfen, mit denen sich der Eigenanteil signifikant senken lässt.

Kranken- / Pflegekasse

Besteht ein Pflegegrad, ist die Pflegekasse der erste Ansprechpartner zur Finanzierung eines Treppenlifts. Die Pflegekassen gewähren einmalige Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro pro Person für barrierefreie Umbaumaßnahmen, also auch den Einbau eines Treppenlifts. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im gleichen Haushalt, kann der Zuschuss maximal 16.000 Euro (4 x 4.000 Euro) betragen.

KfW

Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz “KfW”) bietet finanzielle Unterstützung bei barrierefreiem Umbauten. Im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ können pro Wohneinheit bis zu 10 % des förderfähigen Investitionskosten von der KfW übernommen werden. In Anspruch genommen werden kann die Förderung von Mietern und Eigentümern gleichermaßen.

Regionale Fördermittel

Neben der Kranken- / Pflegekasse und der KfW fördern auch manche Städte & Gemeinden barrierefreie Umbauten wie den Einbau eines Treppenlifts in den eigenen vier Wänden (oder einer Mietwohnung). Ansprechpartner sind in diesem Fall die Bauämter der Städte und Gemeinden.

Jobcenter & Sozialamt

Wer auf Grundsicherung im Alter oder in jüngeren Jahren auf ALG II (Hartz 4) angewiesen ist, kann vom Jobcenter bzw. dem Sozialamt (Grundsicherungsamt) beim Treppenlift-Kauf unterstützt werden. Hier geht es vor allem um die Übernahme des verbleibenden Eigenanteils, der nicht von der Kostenübernahme durch die Krankenkasse gedeckelt ist.

Tipp für Arbeitgeber: Auch Unternehmen werden bei der Ausgestaltung barrierefreier Arbeitsplätze unterstützt. Die richtigen Ansprechpartner sind hier die Bundesagentur für Arbeit und das zuständige Integrationsamt.

HUMANIS-Tipp: Treppenlift-Eigenanteil von Steuer absetzen

Sollte der Eigenanteil für den Kauf eines entsprechenden Treppenlift-Modells für Sie zu hoch, ein sozialer Träger jedoch nicht zuständig sein, können Sie die verbleibenden Kosten steuerlich geltend machen. Laut Bundesgerichtshof stellt der Kauf eines Treppenlifts eine außergewöhnliche Belastung dar. Als Nachweis der medizinischen Notwendigkeit reicht in der Regel ein ärztliches Attest.

Nach oben scrollen