Zuhause Wohnen im Alter

Berücksichtigt man die demographischen Veränderungen die einhergehen mit einer steigenden Lebenserwartung, wird deutlich, dass eine Beschäftigung mit dem Thema „Wohnen im Alter“ dringend geboten ist.

Während für Menschen mit einer Behinderung durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskovention in Artikel  19  ( https://www.behindertenrechtskonvention.info/unabhaengige-lebensfuehrung-3864/) und das Bundesteilhabegesetz das Recht auf wunschgemäßes Wohnen, eine unabhängige Lebensführung sowie der freien Wahl des Aufenthaltsortes, eine gewisse Wahlmöglichkeit sichern, gibt es für ältere Menschen diesbezüglich keine eindeutigen Regelungen.

Doch die meisten Senioren wünschen sich auch bei Krankheit ein selbständiges und selbstbestimmtes Wohnen. Haben aber für den Fall des Falles nicht vorgesorgt. Einerseits wird dieser Anspruch in „guten Zeiten“ zu wenig oder gar nicht von den Betroffenen an die Familie kommuniziert, andererseits ist die individuelle Versorgung in den eigenen vier Wänden von gewissen finanziellen Ressourcen abhängig. Der Gesetzgeber hat zwar mit einer Reihe von Programmen und Initiativen wie z.B. der Pflegeversicherung und den damit verbundenen Möglichkeiten zur altersgerechten Gestaltung von Wohnraum und Wohnumfeld wertvolle Hilfen geschaffen, diese reichen aber in den meisten Fällen nur eine begrenzte Zeit aus, um einigermaßen autonom zu leben. Nimmt z.B. der Pflegebedarf zu, ist ein Umzug  in ein Pflegeheim in den wenigsten Fällen das Ergebnis eines freien Entscheidungsprozesses der Betroffenen, sondern vielmehr dem steigenden Pflegebedarf geschuldet.

Wer soll das bezahlen?

Um es klar zu sagen: die Pflegeversicherung übernimmt im Pflegefall nur einen Teil der Kosten. Gleich ob stationär oder ambulant.  Mit der kommenden Babyboomer-Generation und dem Mangel an Pflegekräften wird sich in Zukunft die Lage noch verschärfen. Schon jetzt bröckelt die Nachhaltigkeit der Pflegeausgaben. Die Träume mancher Politiker, die Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung zu entwickeln, ist nicht nur Weltfremd sondern auch unverantwortlich gegenüber den  kommenden Generationen.

Wir müssen umdenken

Eine billige Lösung gibt es nicht. Wenn auch hierzulande, geschätzt an die 100.000 Familien,  eine osteuropäische Pflegehilfe für wenig Geld und ohne Arbeitserlaubnis beschäftigen, kann dies kein Beispiel für eine „tragende Lösung“ sein. Abgesehen davon, dass es ich hier um eine Straftat handelt, die mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro geandet wird. Besonders ärgerlich: viele dieser Familien haben eine eigene Immobilie, also einen gewissen Wohlstand.

Was bleibt zu tun?

Der Autor ist ist sich sicher, dass in Zeiten klammer Kassen wieder mehr Selbstverantwortung vom Einzelnen gefordert wird . Wer also in Zukunft vor möglichen Einschränkungen  im Pflegefall gefeit sein will, sollte privat vorsorgen. Eine private Pflegeversicherung wäre eine Möglichkeit. Da sich mit dem Eintrittsalter die Beiträge erhöhen, lohnt es sich, schon in jungen Jahren eine solche abzuschließen. Die meisten Versicherungen haben hier auch Altersgrenzen. Kein Höchstalter gibt es bei der staatlich geförderten Pflege-Bahr-Versicherung. Allerdings besteht hier eine 5-jährige Wartezeit. In dieser können sie keine Leistungen erhalten.

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