Treppenlift mieten, statt kaufen?

Treppenlifte bauen die Treppe als Barriere in Haus und Wohnung ab. Senioren können dadurch länger in ihrer gewohnten Umgebung leben und den üblichen Tagesablauf beibehalten. Auch in jungen Jahren verbessern Treppenlifte im Falle einer bestehenden Gehbehinderung die Mobilität. Günstig sind Sitzlifte, Plattformlifte und andere Treppenlift-Varianten jedoch nicht – 5-stellige Beträge für den Kauf eines Treppenlifts samt Einbau sind keine Seltenheit. Was also tun, wenn man den Treppenlift nur für eine gewisse Zeit braucht – beispielsweise im Anschluss an eine Operation im Rahmen der Übergangspflege?

Treppenlift-Miete eine Alternative zum Kauf?

Zahlreiche Treppenlift-Anbieter haben sich auf die Vermietung entsprechender Modelle spezialisiert. Bei einem temporären Bedarf kommen Patienten so oft günstiger weg als beim Kauf eines neuen oder gebrauchten Modells. Bei Kurventreppenliften ist allerdings Vorsicht geboten. Die Führungsschienen müssen fast immer maßgefertigt werden, was mit einem hohen Investitionsaufwand verbunden ist. Die Treppenlift-Miete kann damit schnell zur Kostenfalle werden.

Die monatlichen Mietraten liegen zwischen 50 und 150 Euro. In einer zusätzlichen Einmalzahlung von bis zu 50 % des Kaufpreises sind Einbau, Wartung, etwaige Reparaturen sowie die Demontage des Treppenlifts am Ende der Mietlaufzeit enthalten. Bei Kurventreppenliften muss mit weiteren 3.000 Euro für die Maßfertigung der Führungsschienen kalkuliert werden.

Treppenlift-Miete: Worauf achten?

Die Maximallaufzeit für die Treppenlift-Miete liegt meist bei 36 Monaten. Benötigt man den Treppenlift länger, ist die Miete aus wirtschaftlicher Sicht kaum noch interessant. Tipp: Prüfen Sie auch, welche Mindestmietdauer der Anbieter ansetzt und mit welchen Bedingungen die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages verknüpft ist.

Folgende Aspekte sollte der Treppenlift-Mietvertrag regeln:

  • Mindest- und Maximallaufzeit
  • Höhe der Voraus- bzw. Anzahlung
  • Zahlungsmodalitäten für die monatlichen Raten
  • Informationen über die Rücknahmebedingungen des Treppenlifts
  • Auskunft über Inklusivleistungen und Extrakosten (Wartung, Reparatur etc.)

Zuschüsse bei gemieteten Treppenliften

Nicht nur der Treppenlift-Kauf, auch die die Treppenlift-Miete ist zuschussberechtigt. Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse / Pflegekasse ist allerdings ein bestehender Pflegegrad. Prüfen Sie die Zuschussmöglichkeiten und Fördermittel für Treppenlifte deshalb genau und halten Sie gegebenenfalls Rücksprache mit Ihrer Versicherung bzw. der Versicherung Ihres / Ihrer Angehörigen.

Grafiken:

Treppenlift1 [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons
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