
Pflegende Angehörige können sich bis zu 1.800 Euro Steuerersparnis sichern. Im Beitrag haben wir übersichtlich zusammengefasst, wer Anspruch hat, wie viel und auch wichtig: Welche Vor- oder Nachteile gibt es?
Steuern senken dank Pflege
Wer Angehörige zu Hause betreut, kann bis zu 1.800 € jährlich steuerlich geltend machen. Wir zeigen, wie Sie den Pflege-Pauschbetrag optimal nutzen können.
Was ist der Pflege-Pauschbetrag?
Der Pflege-Pauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Angehörige, die Pflege leisten. Liegt mindestens Pflegegrads 2 vor, können bis zu 1.800 € jährlich in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Wer hat Anspruch?
- Sie pflegen einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher
- Die Pflege findet zu Hause statt
- Sie erhalten kein Pflegegeld
Höhe des Pauschbetrages:
- Pflegegrad | Pflegepauschbetrag
- Pflegegrad 1: -
- Pflegegrad 2: 600 €
- Pflegegrad 3: 1.100 €
- Pflegegrad 4 & 5: 1.800 €
Pflege bei 2 Personen
Wenn Sie sich beispielsweise um Ihre Mutter und Ihren Vater kümmern, können Sie den Pauschbetrag auch 2x geltend machen – vorausgesetzt die Bedingungen sind für beide pflegebedürftige Personen erfüllt.
Vor- und Nachteile
Vorteil: Sie müssen keine Nachweise über entstandene Kosten einreichen.
Nachteil: Der Betrag ist festgelegt und steigt auch nicht bei tatsächlich höheren Ausgaben.
Pflegekosten von der Steuer absetzen ist ein umfangreiches Thema. Fragen Sie im Zweifel beim Steuerberater nach, welche Variante für Ihren Fall die beste ist.
Sie brauchen Unterstützung?
Ich beantworte Ihre Frage gerne persönlich.
Geschäftsführer: Thomas Kassel