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Vorsorgevollmacht – entscheiden Sie selbst!

Vorsorgevollmacht

Vielen graut es bei dem Begriff Vorsorgevollmacht. Einfach, weil Sie sich darum noch nicht gekümmert haben. Lesen Sie einfach diesen Beitrag! Anschließend wissen Sie, dass das Ganze gar nicht so aufwendig ist, aber vor allem wie wichtig das Thema ist.

 

Also los, aufraffen, Vorlage downloaden und erledigen.

 

Definition: Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit für Sie handeln dürfen. Sie tritt erst in Kraft, wenn Sie bestimmte Aufgaben nicht mehr selbst erledigen können.

 

Themen, die eine Vorsorgevollmacht regeln kann:

  • Gesundheit und Pflege
  • Finanzen und Vermögen
  • Behördengänge
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Post- und Telekommunikation

Ohne Vorsorgevollmacht

  • das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer
  • der Betreuer muss nicht aus Ihrem Umfeld stammen
  • selbst Ehepartner oder Kinder dürfen nicht automatisch für Sie entscheiden
  • es entstehen Kosten und bürokratischer Aufwand

Mit Vorsorgevollmacht

  • SIE bestimmen, wer für Sie handelt
  • Sie vermeiden gerichtliche Betreuungsverfahren
  • Sie schützen Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen
  • es wird in Ihrem Sinne gehandelt

 

Das sollte abgedeckt sein:

  • Gesundheitsvorsorge: medizinische Maßnahmen & Pflege
  • Vermögensverwaltung: Geldumgang, Zugriff auf Konten
  • Wohnungsangelegenheiten: Kündigung oder Abschluss von Mietverträgen
  • Behörden: Korrespondenz mit Ämtern und Institutionen
  • Post- und Telekommunikation: Empfang und Verwaltung Ihrer Kommunikation

Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?

Man kann die Vollmacht selbst erstellen, ratsam ist es aber Musterformulare zu verwenden. Wer unsicher ist, holt sich am besten rechtlichen Rat.

Eine gute Vorlage bietet das Bundesministerium der Justiz (Link setzen: https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html ).

 

Weitere Schritte?

Die Vollmacht ist gültig, sofern sie unterschrieben und der Vollmachtgeber beim Erstellen voll geschäftsfähig ist. Sie muss nicht notariell beglaubigt sein. Informieren Sie den Bevollmächtigten unbedingt – auch über den Aufbewahrungsort.

 

Sorgen Sie mit einer Vorsorgevollmacht rechtzeitig vor. Andernfalls bestimmen Fremde über Ihre Angelegenheiten.

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Ich beantworte Ihre Frage gerne persönlich.
Geschäftsführer: Thomas Kassel