24 Stunden Hilfe und mehr: Pflegende Angehörige rufen nur selten Entlastungsbeiträge ab

Die Pflege von Angehörigen eine seelisch und körperlich anstrengende Aufgabe. Eine Hilfe im Haushalt oder eine kleine Auszeit, um wieder Kraft zu schöpfen, wäre sicher eine gute Sache. Doch die von den Pflegekassen finanzierten unterstützenden Dienstleistungen werden oft nicht abgerufen.

Trotz hoher Ansprüche im Job werden in Deutschland fast 75% der Pflegebedürftigen zuhause gepflegt. Meist sind es Frauen (90%), die die Pflege übernehmen und sie fühlen sich laut DAK- Pflegereport  oftmals überfordert. Sei es körperlich (50 Prozent), psychisch (68 Prozent) oder zeitlich (71 Prozent). Diese Doppelbelastung aus Berufstätigkeit und Pflege fordert ihren Tribut, es entstehen Depressionen, Angst- und Schlafstörungen. Doch man muss nicht warten, bis man am Ende seiner Kräfte ist. Es gibt gesetzlich finanzierte Hilfen, die unterstützen sollen.

Es ist noch nicht überall bekannt, dass dies nicht nur ein Angebot für wenige Stunden, sondern auch eine sogenannte 24-Stunden-Pflege sein kann, wenn Sie als pflegende Angehörige eine mehrtägige Auszeit brauchen. Für den Pflegebedürftigen ist dann rund um die Uhr gesorgt, auch was den Haushalt betrifft.

Wer hat Anspruch auf die 24 Stunden Pflege zu Hause?

Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für pflegende Angehörige, wenn der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt worden ist. Hierfür können dann jährlich bis zu 1.612,00 Euro pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Kombiniert man diese Finanzierung mit 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806,00 Euro p.a.) erhält man insgesamt 2.418,00 Euro für die Verhinderungspflege.

Wer zahlt die Verhinderungspflege oder 24-Stunden-Pflege zu Hause?

Den Pflegekassen sind zur Abrechnung der Verhinderungspflege die Belege vorzulegen. Hierbei ist entscheidend, wer die Leistung erbringt. Zugelassene Pflegedienste wie beispielsweise der bundesweite Pflegedienst HUMANIS können die sog. Sachleistungen mit der Pflegeversicherung abrechnen. Je nach Pflegegrad werden dann z.B. bei Pflegerad 2 monatlich 689,00 Euro, in Pflegegrad 3 1.298,00 Euro, in Pflegegrad 4 1.612,00 Euro und in Pflegegrad 5 1995,00 Euro in Abzug gebracht. Bei der 24h Pflege können von Pflegegrad 1-5 erhöhen sich diese Summen noch um die 125,00 Euro Entlastungsbeitrag.

Bei Diensten ohne Pflegekassenzulassung empfehlen wir sehr vorsichtig zu sein, denn diese können nur Geldleistungen verrechnen und das Damoklesschwert der Scheinselbstständigkeit hängt bei der Inanspruchnahme osteuropäischer Pflegekräfte immer über Ihnen.

Was passiert in Vorbereitung auf die 24h Pflege?

Als Erstes sollte man sich erst einmal persönlich von Experten beraten lassen. Das geschieht häufig telefonisch und ist bei HUMANIS genauso kostenfrei, wie die Zusendung von Informationsmaterial per Post oder E-Mail. Im zweiten Schritt steht das persönliche Kennenlernen an: entweder zuhause oder im Krankenhaus oder in den eigenen vier Wänden. Hier werden persönliche Daten dokumentiert, Diagnosen besprochen und Erwartungen an die Pflege sowie persönliche Vorlieben des Pflegebedürftigen miteinander ausgetauscht. Mit diesen Informationen ausgestattet, wird die Pflegedienstleitung dann eine Pflegerin oder ein Pfleger finden, der diese Erwartungen erfüllt.

Was bedeutet sog. 24-Stunden-Pflege?

Schlichtweg die Pflege rund um die Uhr auf sehr hohem Niveau. In der sog. 24-Stunden-Pflege kann sehr individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen reagiert werden, denn es ist eine 1:1 Betreuung. Neben den sogenannten Alltagshilfen wie Haushalt, der Unterhaltung gehört die Grundpflege natürlich zum Leistungsangebot dazu. Die Pflegerinnen und Pfleger haben im Haushalt ein eigenes Zimmer und umsorgen die Bedürftigen 24 Stunden lang. In der Nacht ist die Pflegeperson jederzeit mit einem Sender abrufbar. Das heißt für Sie als pflegende Angehörige, Sie können sich mit ruhigem Gewissen eine kleine Auszeit gönnen und die Akkus verdientermaßen aufladen. Für den pflegebedürftigen Angehörigen ist bestens gesorgt.

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns jederzeit kostenfrei an oder nutzen Sie unseren Rückrufservice: 027127111.

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