Was kostet eine 24-Stunden-Pflege und wer kommt für die Kosten auf?

 Die 24-Stunden-Pflege bietet viele Vorteile für Betroffene und ihre Angehörigen. Einer der größten ist sicherlich, dass der oder die Pflegebedürftige weiterhin in seinem/ihrem gewohnten Umfeld leben kann. Doch mit welchen Kosten muss man für diese spezielle Form der Betreuung rechnen? Und wer kommt eigentlich für diese Kosten auf? Der folgende Beitrag beschäftigt sich ausführlich mit diesen und themenverwandten Fragen.

Hinweis: Der finanzielle Aufwand für die Betreuung im eigenen Zuhause ist zweifelsohne ein wichtiger Faktor. Er sollte jedoch nicht das einzige Kriterium bei der Auswahl einer 24-Stunden-Pflegekraft sein. Diese muss zuverlässig, kompetent und vertrauenswürdig sein. Auch der Leistungsumfang sowie die allgemeinen Abläufe bei einem entsprechenden Dienstleister haben Auswirkungen auf die Entscheidung.

Unterschiedliche Kosten je nach Form der Beschäftigung

Wird eine 24-Stunden-Pflege in Anspruch genommen, richten sich die Kosten zunächst nach dem gewählten Beschäftigungsmodell:

  • Pflegedienst mit Kassenzulassung in der Rund um die Uhr Betreuung. Diese Form ist wohl die sicherste und zuverlässigste. Pflegedienste mit Kassenzulassung werden jährlich durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) geprüft und müssen ein vorgeschriebenes Qualitätsmanagement und eine Begleitung durch examinierte Pflegekräfte sicherstellen.In diesem Zusammenhang wird die Pflege und Betreuung individuell geplant und ausgeführt. Leider gibt es in Deutschland nur eine "Handvoll" Anbieter die diese Dienstleistung erbringen können.
  • Das sogenannte Endsendemodell ist die „häufigste“ Form der 24-Stunden-Pflege. In dessen Rahmen geht ein Pflegebedürftiger bzw. seine Familie ein Vermittlungsverhältnis mit einer Vermittlungsagentur ein.Diese kooperiert meist mit einem weiteren Unternehmen (im Ausland), das die Pflegekraft entsendet. Bei diesem Beschäftigungsmodell handelt es sich um die günstigste Alternative für Betroffene (s.u.). Und zwar u.a., da sich diese nicht um den Versicherungsschutz und andere Sozialleistungen der Betreuungskraft kümmern müssen.Leider bewegen sich hier viele Unternehmen im Graubereich. Die weisungsbefugten Unternehmen sitzen im Ausland. Die in Deutschland ansässige Vermittlungsagentur hat keinerlei Weisungsrecht. Die Betreuungskräfte haben keinerlei Aufsicht (Kontrolle) bzw. Anleitung.
  • Eine weitere Möglichkeit der Beschäftigung besteht in der Anstellung einer selbstständig gewerbetreibenden Pflegekraft. Da diese ihr Honorar selbst bestimmt, gehen mit dieser Beschäftigungsform i.d.R. höhere Kosten einher als mit dem Entsendemodell. Außerdem besteht die Gefahr, dass das selbstständige Unternehmen eine Scheinselbstständigkeit ist. Dann muss der Auftraggeber die Sozialabgaben der/des Gewerbetreibenden nachzahlen.
  • Ebenso ist die Anstellung der Betreuungsperson als Arbeitnehmer denkbar, wenn auch unüblich. Da mit dieser Form der Beschäftigung die meisten Pflichten (Versicherungsschutz, Urlaubsansprüche, …) für den Pflegebedürftigen (hier: Arbeitgeber) verbunden sind, handelt es sich zugleich um die teuerste Art der 24-Stunden-Pflege.

An dieser Stelle sei vor einer illegalen Beschäftigung gewarnt! Die Risiken und die damit verbundenen Folgen können ihre finanzielle Existenz bedrohen. Sehen sie dazu diesen kurzen Film: https://www.youtube.com/watch?v=aJhn9vBmMhQ

was kostet die 24-stunden-pflege

Die Kosten der Modelle auf einen Blick

Beschäftigungsmodell Geschätzte Kosten pro Monat
Entsendemodell ( Mindestlohn beachten). Das weisungsbefugte Unternehmen sitzt immer im Ausland. Rund 2.000 bis 3.000 Euro
Beschäftigung einer selbstständig gewerbetreibenden Person (Achtung! Gefahr der Scheinselbständigkeit) Zwischen 2.500 und 5.000 Euro
Anstellung der Betreuungskraft als Arbeitnehmer oder über einen zugelassenen Pflegedienst und dessen dort angestellte Mitarbeiterinnen. 5.000 Euro aufwärts

Weitere kostenbestimmende Faktoren

Neben dem gewählten Beschäftigungsmodell wirken sich die von der Pflegekraft zu übernehmenden Aufgaben und Tätigkeiten auf die Kosten für die Pflege aus:

  • Art und allgemeiner Umfang der Tätigkeiten
  • Fallen Nachtarbeiten an?
  • Können Angehörige den/die Betreuer/-in bei der Arbeit unterstützen?
  • Wie viele Ruhepausen und wie viel Freizeit stehen dem Pflegehelfer/der Pflegehelferin zur Verfügung?
  • Ist ein Führerschein erforderlich?

Daneben wirken sich weitere Aspekte auf den Aufwand für die Betreuung aus:

  • das Krankheitsbild sowie der Pflegegrad des/der Bedürftigen
  • die Qualifikation der pflegebefohlenen Person
  • Wird die Fachkraft nach dem Mindestlohn bezahlt?
  • Handelt es sich um eine Betreuungsperson aus Deutschland oder aus einem anderen Land (insbesondere Osteuropa)?

Hinweis: Um die Kosten für die in Anspruch genommenen Leistungen möglichst genau kalkulieren zu können, sollten sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfangreich beraten lassen (z.B. von einer entsprechenden Vermittlungsagentur).

Wer zahlt? Und wie viel?

Die Kosten für die 24-Stunden-Pflege müssen allgemein von den Betroffenen selbst übernommen werden. Es gibt aber zum Glück ein paar Möglichkeiten, den eigenen finanziellen Aufwand im Rahmen zu halten. Und zwar in erster Linie mit Hilfe des sogenannten Pflegegeldes: Wurde der oder die Bedürftige einem der Pflegegrade 2 bis 5 zugeordnet, springt die Pflegekasse der eigenen Krankenkasse ein. Je nach Pflegegrad unterscheiden sich die Zuschüsse (Stand 2024):

  • 332 Euro pro Monat bei Pflegegrad 2
  • 573 Euro monatlich bei Pflegegrad 3
  • 765 Euro im Monat bei Pflegegrad 4
  • 947 Euro pro Monat bei Pflegegrad 5

Bei 24 Stunden Pflegediensten mit Kassenzulassung kann die sog. Sachleistung über die Pflegekasse in Anspruch genommen werden:

  • 761 Euro pro Monat bei Pflegegrad 2
  • 1.432 Euro pro Monat bei Pflegegrad 3
  • 1.778 Euro pro Monat bei Pflegegrad 4
  • 2.200 Euro pro Monat bei Pflegegrad 5

Hinweis: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist auch als Teilkaskoversicherung bekannt; häufig reichen die gedeckelten Beträge nicht aus, um die mit der Pflege verbundenen Kosten zu tragen.

Pflegekassen, Steuererklärung, Sozialamt

Es gibt einige weitere Möglichkeiten, an Zuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung zu kommen. Diese werden im Folgenden erläutert.

  • Pflegekassen (außerhalb der eigenen Krankenkasse) beteiligen sich mit bis zu 125 Euro monatlich an Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
  • Empfangene Pflegeleistungen können in Höhe von bis zu 4.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Beiträge wie z.B. der Verhinderungspflege können unter bestimmten Voraussetzungen mit eingerechnet werden.
  • Das Sozialamt beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen - beispielsweise, wenn ein Antrag von der Pflegeversicherung abgelehnt wurde - an den Kosten. Die Behörde zahlt allerdings erst, wenn sie über den Hilfebedarf einer Person unterrichtet wurde.
  • Bei zugelassenen 24 h Pflegediensten übernehmen u.U. die Berufsgenossenschaften oder Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) die gesamten Kosten.

Praxistipp: Die Pflegeversicherung ist mit diesen Zuschüssen kombinierbar

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege – abschließende Bemerkungen

Wie in diesem Beitrag gezeigt, hängt der finanzielle Aufwand für eine 24-Stunden-Pflege von verschiedenen Faktoren ab. Wer die Kosten nicht aus eigener Tasche tragen kann, sollte von den vorgestellten Zuschussmöglichkeiten Gebrauch machen. Ein kompetenter Ansprechpartner in diesem Bereich sind u.a. die eigene Krankenkasse sowie vertrauenswürdige zugelassene Pflegedienste.

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