Pflegeregelungen 2020 – Das kommt auf Sie zu!

Der Bedarf an fundiert ausgebildeten Pflegekräften ist drastisch gestiegen, denn die Menschen werden heutzutage immer älter, viele weit über 80, 90 Jahre dank der kontinuierlichen Fortschritte in der Medizin. Auf der anderen Seite schnellt die Zahl der Pflegedürftigen nach oben. Es scheint fast so als würden die Menschen mit stattlichem Lebensalter „boomen“.

Die Folge: Der Ruf nach qualifiziertem Fachpersonal wird laut. Das Pflegeberufegesetz 2020 hat deshalb die Schaffung von 13.000  Arbeitsplätzen in diesem kritischen Metier auf seiner aktuellen Agenda.

Auf dem Index: Über die Leiharbeitsfirma in den Pflegeberuf

Der Berliner Bundesrat will ein Stopp der Arbeitnehmerüberlassung im Pflege- und Krankenhaus-Ressort erwirken. Lange Zeit wurde dringend benötigtes Pflegepersonal mit Mitarbeitern von Leasingunternehmen aufgefüllt.

Damit soll jetzt Schluss sein und dem Fachkräftemangel aktiv entgegengewirkt werden. Selbst in Stoßzeiten werden Zeitarbeitskräfte künftig ein No-Go darstellen. Ambulante Pflegeinstitutionen sind davon genauso betroffen wie stationäre Dauereinrichtungen. Auslöser für diese Konsequenz ist der drohende Qualitätsverlust und die nicht ausreichend fachkundige Versorgung der Patienten.

Ein in die Millionen Euro gehender finanzieller Aufwand war zuvor in die Kasse der Personaldienstleister geflossen, statt den ausgebildeten Pflegekräften und einer optimalen Versorgung zugute zu kommen. Darüber hinaus ist die professionelle Pflege eine kompetente wie empathische Zuwendung auf menschlicher Ebene und bedarf eines fachlich wie psychologisch geschulten Personals.

Nahe am Leben, nahe am Menschen

Durch den häufigen Wechsel der Zeitarbeitskräfte kann diese persönliche, gesundheitsfördernde Basis mit den Pflegebedürftigen nicht aufgebaut werden. Gerade in der Pflege sind aber Zwischenmenschlichkeit, Zuwendung und Herzlichkeit das A und O.

Eine Verbesserung der Pflegestandards versprechen sich die Initiatoren der Reform mit einer fachlich versierten Belegschaft, die von der Klinik oder dem Pflegeheim einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten haben.

Als Garant für eine ab sofort geringe Beteiligung von Personaldienstleistern in Krankenhäusern und anderen Institutionen, wird Leiharbeit nur noch mit 50 % des üblichen Tariflohns honoriert. Auch Vermittlungsprovisionen für Agenturen, die mit fremd disponierten Mitarbeitern arbeiten, sind somit nach dem Reformgesetz vom Tisch.

Zusammenführung zur allgemeinen Pflegeausbildung

Die Standards in der Pflege sollen zeitnah angehoben werden, deshalb geht die neue, kostenlose Ausbildung an den Start. Die Reform der Pflegeberufe gilt für alle Pflegeausbildungen, die ab Januar 2020 anfangen. Im Rahmen des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe werden die bis­herigen Ausbildungen an die aktuelle generalistische Pflegeausbildung angepasst.

An die Stelle der Ausbildungen zum Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger tritt die einheitliche Ausbildung, deren roter Faden die Pflege von Menschen jeder Altersstufe ist. Die späteren Fachkräfte können so flexibel in allen Bereichen eingesetzt werden und ein besseres Gehalt bekommen. Grundvoraussetzung für diese Ausbildung ist die Mittlere Reife in Form des Realschulabschlusses.

Positiv: Für das Schulgeld muss der angehende Fachpfleger nicht mehr selbst aufkommen. Die Finanzierung wird von den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gemeinsam bestritten. Auf diese Weise sind die Azubis nicht mehr gegenüber denjenigen, die eine Dual-Lehre absolvieren, benachteiligt.

Alle Auszubildenden bekommen zunächst 24 Monate die gleiche fundierte Ausbildung und erhalten den Mindestlohn im 1. Lehrjahr von 551 EUR, der bis 2023 auf 620 EUR monatlich steigt.

Daneben soll die Freistellung den Besuch der Berufsschule erleichtern- um die Kostenbegleichung für betriebliche Lehrmittel kümmert sich der Arbeitgeber. Wer einen Hauptschulabschluss hat, kann sich zunächst zum Pflegehelfer oder Pflegeassistenten ausbilden lassen. Danach ist es möglich die Weiterbildung zur Pflegefachkraft zu absolvieren, ein Drittel der Ausbildungszeit wird dabei in Anrechnung gebracht.

Auch bei den verwendeten Lehrmitteln ist Innovation angesagt. Digitalisierung trifft hier auf die aufstrebende, häufig bereits im Gesundheitswesen etablierte eHealth-Technologie.

Upgrade zur Pflegefachkraft

Nach dem zweiten erfolgreich absolvierten Lehrjahr können die Auszubildenden den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Pflegefachmann“ wählen. Alternativ steht es den angehenden Pflegefachkräften frei, ihren Fokus auf die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu legen und sich dementsprechend zu spezialisieren, vorausgesetzt, sie haben das dritte Ausbildungsjahr erfolgreich abgeschlossen.  

Der Vorteil der neuen Fach-Ausbildung in der Pflege: Diese Ausbildung ist in der ganzen EU anerkannt, Absolventen können also auch im Ausland in ihrem erlernten Beruf arbeiten.

Der Plan: 2026 wird die Reform einer Prüfung unterzogen, nach der der Bundestag die Entscheidung trifft, ob die generalistische Pflegeausbildung fortgeführt wird oder wieder aus dem Maßnahmenkatalog verschwindet.

Bayern engagiert sich für bessere Schwangerenbetreuung

Die Neuregelungen 2020 haben auch schwangere Frauen im Visier. Die Einrichtung regionaler Hebammenzentralen soll Müttern in spe frühzeitig die Suche nach einer geeigneten Hebamme ermöglichen.

Eine große Bedeutung spielt dabei Vernetzung mit der gerade auf den Plan gerufenen Koordinierungsstelle am Landesamt für Pflege (LFP) in Amberg. Zu deren Zielsetzungen gehört es, die Fortbildung für Hebammen und Mediziner optimal aufeinander abzustimmen.

Nicht nur die werdenden Mütter werden künftig von der Neuregelung profitieren, sondern auch die Angestellten der Geburtshilfe-Branche.

Hebammenberuf wird lukrativer

Attraktivere Arbeitsbedingungen und Weiterbildungsmöglichkeiten sollen die Entscheidung für diesen Berufszweig leichter machen. Das Konzept „GesundheitsregionenPlus“ inkludiert deshalb die Umwandlung des herkömmlichen Berufsfachschul-Lehrgangs in eine akademische Ausbildung. Die Standard-Qualifikation wird von der hochschulischen Hebammenausbildung abgelöst, bei der der praktische Teil dominiert.

Das Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung beinhaltet außerdem einen finanziellen Ausgleich der Studenten während ihrer Hochschullaufbahn. Das duale Studium schließt nun mit einer staatlichen Prüfung und einem Bachelor ab.

Emergency! Mehr Kompetenz im Notfall

Rettungsassistenten profitieren von der auf 2023 verlängerten Anmeldefrist zur weiterführenden Notfallsanitäter-Ausbildung.

News zum Thema Eltern-Unterhalt im Pflegefall

Gute Neuigkeiten gibt es auch für Betroffene, deren Eltern pflegebedürftig und stationär untergebracht sind. Sie müssen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro selbst in die Tasche greifen und für die Pflegekosten von Mutter oder Vater anteilig aufkommen.

Gesundheitstelematik: Digital statt analog – E-Health

E-Health ist auf dem Vormarsch. Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung & Innovation“ (DVG) bringt einige Vereinfachungen und Kostenersparnisse mit sich.

Ärzte dürfen ab sofort digitale Anwendungen wie Ernährungs-Tagebücher für Diabetiker oder eine App für Bluthochdruck-Patienten zur regelmäßigen Selbstkontrolle auf Kassenrezept verordnen. Allerdings muss sich das digitale Produkt innerhalb eines Jahres bewähren.

Abgesichert wird diese Innovation vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) das für Qualität, Funktion, Datenschutz und Datensicherheit der digitalen Produkte verantwortlich ist.

Arztpraxen integrieren öfter die Telemedizin in ihr Behandlungsspektrum. Videosprechstunden, gerade im psychologischen Bereich, entlasten immer häufiger die langen Wartelisten und vollen Terminkalender.

Schnell zum Arzt!

Es ist kurzfristig kein Arzttermin zu bekommen? Damit ist jetzt Schluss! Die neuen Terminservice-Center sollen für eine zügige Terminvergabe sorgen. Sie sind täglich rund um die Uhr bundesweit unter der Telefon­num­mer 116117 kontaktierbar. Darüber hinaus können Termine online vergeben werden.

Luxus Zahnersatz?

Ab Oktober 2020 wird die Bezuschussung von Zahnersatz von 50 Prozent auf 60 Prozent angehoben. Wer fleißig sein Bonusheft führt, profitiert noch mehr. Nach fünf Jahren dokumentierten Vorsorgeuntersuchungen bekommt der Patient 65 Prozent, nach zehn Jahren sogar 75 Prozent der Regelversorgungskosten erstattet.

Zwangsimpfung gegen Masern

Die vom Bundestag erlassene, gesetzliche Impfpflicht gegen Masern tritt ab 1.März 2020 in Kraft. Kindergärten und Schulen verlangen dann vor der Aufnahme einen Impfnachweis.

Bereits Schulpflichtige und Kinder, die in die Kita gehen, müssen diesen Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen. Bei Zuwiderhandlungen sind Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro fällig. Impfpflichtig sind auch die Mitarbeiter medizinischer Institutionen. Die Impfung kann bei allen Ärzten in Deutschland, außer bei Zahnärzten, erfolgen.

Betriebliche Gesundheitsförderung macht sich bezahlt

Seit 1.1. 2020 dürfen Unternehmen für jeden Angestellten pro Jahr bis zu 600 Euro für zertifizierte gesundheitsfördernde Maßnahmen zusätzlich zum Gehalt investieren. Der Steuerfreibetrag steigt um 100 Euro gemäß dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz. Zusatzplus: In der Sozialversicherung sind die Zuschüsse zur betrieblichen Gesundheitsförderung ebenfalls beitragsfrei.

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