Außergewöhnliche Belastungen
Kosten für die 24 Stunden Pflege dürfen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Die zumutbare Belastung wird individuell vom Finanzamt berechnet. Überlegen Sie VOR Vertragsabschluss, wer Vertragspartner ist und die monatlichen Pflegekosten überweist.
Pflegepauschbetrag
- Pflegegrad 2 = 600 €
- Pflegegrad 3 = 1.100 €
- Pflegegrade 4 & 5 = 1.800 €
Diesen Betrag kann man jährlich geltend machen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Erledigungen wie Einkaufen oder Putzen können mit bis zu 20% der Kosten geltend gemacht werden. Maximal 4.000 Euro pro Jahr sind möglich.
Was gilt für wen?
Pflegekosten lassen sich in vielen Fällen steuerlich absetzen. Dies gilt sowohl für die Pflege in den eigenen vier Wänden als auch für die Unterbringung im Pflegeheim.
In fast allen Fällen muss ein Pflegegrad vorhanden sein, um die Kosten für die Pflege steuerlich geltend machen zu können. Für jeden Fall gelten andere Bedingungen, weil andere Voraussetzungen bestehen. Fragen Sie unbedingt bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt nach, was für Ihren Fall gilt.
Sie brauchen Unterstützung?
Ich beantworte Ihre Fragen gerne persönlich.
Geschäftsführer: Thomas Kassel