Familienhelfer für Altersverwirrte

Die Bezeichnung und Wortmarke „Familienhelfer für Altersverwirrte“ bezieht sich auf Personen, die einen entsprechenden Fernlehrgang absolviert haben. Träger und Initiator dieser beruflichen Weiterbildung, deren Ausbildungsinhalte nicht gesetzlich geregelt sind, ist der Caritasverband für den Neckar-Odenwald-Kreis e. V.  

Für die 8 Monate dauernde Qualifizierungsmaßnahme ist der Hauptschulabschluss die Mindestvoraussetzung. Der Großteil der Ausbildung erfolgt als Fernlehrgang mittels zugesandten Unterrichtsmaterials. Dazu kommen zwei Präsenzzeiten mit insgesamt 4 Tagen sowie ein 250 Stunden umfassendes Praktikum in wahlweise einer ambulanten, teilstationären oder vollstationären Einrichtung. In der Ausbildung zum Familienhelfer für Altersverwirrte werden regelmäßig Lernzielkontrollen durchgeführt. Folgende Lerninhalte werden vermittelt:

  • Gerontopsychiatrie und Pflege
  • Beschäftigungs- und Aktivierungsmaßnahmen
  • Anatomie und Krankheitslehre
  • Erste-Hilfe Training
  • Wohnraumgestaltung
  • Ernährungslehre
  • Rechtliche Grundlagen

Für den Abschluss der Ausbildung zum Familienhelfer für Altersverwirrte muss eine interne Prüfung abgelegt werden. Das Haupteinsatzgebiet des oder der Familienhelferin für Altersverwirrte liegt in der ambulanten Betreuung altersverwirrter Menschen und der Unterstützung der Angehörigen.

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