Bericht zur Pflegeversicherung

Bericht zur Pflegeversicherung – „Wie steht es um die Pflege in Deutschland?“

Mit der Einführung der Pflegeversicherung in 1995 wurde die Bundesregierung gesetzlich dazu verpflichtet (§ 10 SGB XI), in regelmäßigen Abständen über den Stand der pflegerischen Versorgung sowie über die Entwicklung der Pflegeversicherung in Deutschland zu informieren.

Der Zeitraum, auf den sich die Berichterstattung bezieht, beträgt dabei jeweils vier Jahre. Einzige Ausnahme war der sechste Bericht zur Pflegeversicherung. Hier wurde der Zeitraum auf fünf Jahre (2011 bis 2015) erweitert, sodass die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs berücksichtigt werden konnte.

Konkret umfasst der Bericht zur Pflegeversicherung Daten, Zahlen und Fakten rund um die genannten Bereiche. Hierzu zählen auch geplante sowie bereits umgesetzte Maßnahmen und Gesetze. Ebenso bildet der Bericht die Herausforderungen im Bereich der Pflege ab.

  • Hinweis: Die bereits veröffentlichten Pflegeberichte können auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Gesundheit eingesehen und heruntergeladen werden.

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