Behandlungspflege

Behandlungspflege – Maßnahmen außerhalb der Grundpflege

Unter der Behandlungspflege werden sämtliche pflegerische Maßnahmen zusammengefasst, die über die Bedienung der menschlichen Grundbedürfnisse (Mobilität, Körperpflege, …) hinausgehen. Diese Maßnahmen werden von einem Arzt verordnet und durch Pflegekräfte umgesetzt.

Das Ziel besteht in einer möglichst individuellen Versorgung (= angepasst an die bestehenden Beschwerden) eines Patienten/einer Patientin. Einige Beispiele für die Behandlungspflege sind die Messung des Blutzuckers und des Blutdrucks als auch das Verabreichen von Medikamenten.

Welche Maßnahmen der Behandlungspflege angeordnet werden dürfen, ist bundesweit geregelt (in einem Katalog). Da die Kostenübernahme i.d.R. durch die Krankenkasse erfolgt, muss die ärztliche Verordnung bei dieser eingereicht werden.

Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass die Pflegemaßnahmen ausschließlich durch examiniertes Pflegepersonal realisiert werden dürfen; die Pflegekraft bzw. der Pflegedienst muss die Medikamentengabe, die Blutdruckkontrollen, die Verbandswechsel etc. getreu der Verordnung durchführen.

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