Begutachtungsrichtlinien

Begutachtungsrichtlinien – Grundlage für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit

Wenn eine versicherte Person einen Antrag auf Pflegeleistungen der Pflegekasse stellt, beauftragt Letztere den regional zuständigen MDK (kurz für Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) mit der Begutachtung. Das heißt, ein Gutachter prüft, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit gegeben sind. Ist das der Fall, stellt der Gutachter zudem den Pflegegrad des/der Bedürftigen fest.

Die sogenannten Begutachtungsrichtlinien bilden die Grundlage für diese Beurteilung: Auf rund 250 Seiten sind die allgemeinen Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes konkretisiert, um eine einheitliche Begutachtung in ganz Deutschland zu gewährleisten.

Die Richtlinien werden vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (kurz GKV-Spitzenverband) beschlossen; für die Genehmigung ist das Bundesministerium für Gesundheit zuständig.

  • Gut zu wissen: Die praktische Umsetzung der Richtlinien durch den MDK wird durch den MDS (gleichnamige Expertenorganisation auf Bundesebene) koordiniert. Und zwar im Rahmen von Schulungen der Gutachter, durch die Qualitätssicherung u.Ä.

 

 

 

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