Angehörige
Angehörige (im Sinne des Pflegezeitgesetzes) – Eltern, Geschwister und Co.
Wenn sie ein Familienmitglied selbst pflegen möchten, haben Angehörige von pflegebedürftigen Menschen Anspruch auf Arbeitsbefreiung und Kündigungsschutz. Dieser Anspruch gilt laut Pflegezeitgesetz für bis zu sechs Monate. Ebenso ist in dem Gesetz geregelt, wer als naher Angehöriger gilt:
- Eltern
- Großeltern
- Schwiegereltern
- Geschwister
- Lebenspartner
- Ehepartner
- Kinder (gebürtige, adoptierte und Pflegekinder)
- Enkelkinder
- Kinder des Lebens- sowie des Ehepartners.