Anamnese

Unter einer Anamnese, das Wort leitet sich aus den altgriechischen Begriffen „aná“ für „auf“ und „mnémē“ für „Gedächtnis“ ab, ist die Befragung des Patienten oder dessen enge Angehörige durch den behandelnden Mediziner zu verstehen.

Es geht in der Anamnese darum, die Vorgeschichte des oder der Erkrankten zu erfahren, um daraus wiederum die richtigen Schlüsse zur Behandlung ziehen zu können. Zunächst unterteilt sich die Anamnese in die Eigenanamnese oder die Fremdanamnese. Unter der Eigenanamnese ist das Gespräch mit dem oder der Patientin zu verstehen, bei der Fremdanamnese werden enge Angehörige befragt. Eine Anamnese kann sehr weitreichend sein, beginnt in der Regel jedoch mit:

  • aktuellen körperlichen oder psychischen Beschwerden
  • früheren körperlichen oder psychischen Beschwerden
  • eventuellen früheren Behandlungen
  • Medikamenteneinnahme
  • Ernährungsgewohnheiten
  • Körperliche Belastungen
  • Berufliche und soziale Position
  • Psychisches Befinden

In der Medizingeschichte ist die Anamnese keine durchgehend zu findende Anwendung. Die erste überlieferte vollständige Anamnese stammt aus dem 1. Jahrhundert. Im Europa des Mittelalters gab es keine Anamnese vor der Behandlung. Erst der persische Arzt Rhazes wendete sie im 9. Jahrhundert wieder an und seit dem 17. Jahrhundert ist die Anamnese ein fester Bestandteil der Diagnose und steht grundsätzlich vor der Untersuchung des oder der Patientin.

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