Ambulante Pflege/Ambulanter Pflegedienst
Die ambulante Pflege beziehungsweise ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige wie auch deren Angehörige bei der Pflege im häuslichen Bereich. Diese Hilfe kann sehr umfassend sein und erlaubt es den betroffenen Personen ein eigenständiges und geregeltes Leben zu führen. Zu den Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes gehören unter anderem:
- Körperpflege
- Ernährung
- Krankentransport
- Orientierungshilfe
- Freizeitgestaltung
- Krankenpflege
- Beratung Angehöriger
- Haushaltsführung
Nicht alle der oben aufgeführten Leistungen werden direkt durch den ambulanten Pflegedienst erbracht, er vermittelt aber bestimmte Hilfsdienste, die nicht direkt mit der Pflege in Zusammenhang stehen, so die Belieferung mit Essen oder die Organisation von Krankentransporten oder Fahrdiensten.
In Deutschland können Pflegebedürftige oder deren Angehörige ambulante Pflegesachleistungen bei der Pflegeversicherung beantragen. In welcher Höhe die Pflegesachleistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden, ist abhängig von dem Pflegegrad der Person. Die Pflegebedürftigkeit teilt sich in 5 Pflegegrade ein. Die Abrechnung der Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt über die Pflegekassen, jedoch nur, wenn dieser auch bei der Pflegekasse zugelassen ist. Die Qualität der Leistungen der verschiedenen ambulanten Pflegedienste zeigt sich in den Berichten der medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK) oder dem Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. Diese beiden Organisationen vergeben Pflegenoten, etwa für die pflegerische Leistung, Dienstleistung und Organisation. Die Pflegenoten zu den ambulanten Pflegediensten können beispielsweise im Internet auf den Webseiten der Krankenkassen eingesehen werden.