Verhinderungspflege

Unter dem Begriff Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege zu verstehen, wenn im Rahmen einer häuslichen Pflege die private Pflegeperson vorübergehend die Pflege an der oder dem Pflegebedürftigen nicht ausüben kann, also verhindert ist.

In solchen Fällen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege.

Die Erstattung der Kosten einer Verhinderungspflege ist für maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Der dafür von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellte Höchstbetrag beläuft sich auf 1.612 €. Übersteigen die tatsächlichen Kosten diesen Betrag, können diese gegen Nachweis ebenso erstattet werden.

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