Tagespflege
Bei der Tagespflege handelt es sich um eine teilstationäre Versorgung von älteren Menschen. Die Senioren werden im Rahmen der Tagespflege in einer Pflegeeinrichtung oder speziellen Tagesstätte im Tagesverlauf, meist von morgens bis abends, betreut. Die Tagespflege kann dann in Anspruch genommen werden, wenn eine ambulante Pflege allein nicht ausreicht oder die Angehörigen des Pflegebedürftigen berufstätig sind. Sie stellt eine sinnvolle und hilfreiche Ergänzung zur häuslichen Pflege dar. Die teilstationäre Pflege von Senioren umfasst sowohl die persönliche Betreuung als auch die medizinische Behandlungspflege.
Die Kosten für die Tagespflege übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegekasse. In der Kostenübernahme mit inbegriffen sind alle pflegebedingten Behandlungen und Betreuungen in der teilstationären Pflege. Auch die Fahrtkosten von der Wohnung bis zur Pflegeeinrichtung und zurück werden von der Pflegekasse übernommen. Nicht in den Leistungen mit inbegriffen sind die Kosten für Verpflegung und Unterkunft.
Anspruch auf Tagespflege haben alle Versicherten mit einem Pflegegrad von 2 bis 5. Je nach Pflegegrad werden die Leistungen von der Pflegekasse in unterschiedlicher Höhe übernommen.