Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung hält ein Patient vorsorglich in einem Formular fest, welche ärztliche Behandlungen er wünscht, wenn er aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. In der Willenserklärung kann der Patient unter anderem angeben, ob er in einem lebensbedrohlichen Zustand lebenserhaltende ärztliche Maßnahmen, wie etwa Bluttransfusion, Beatmung oder künstliche Ernährung, wünscht oder auf diese verzichtet. Gleichermaßen kann sich die Person in einer Patientenverfügung mit Richtlinien oder Bitten auch an ihren Betreuer oder Bevollmächtigten wenden. 

Voraussetzung für die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung ist die Volljährigkeit sowie die Einwilligungsfähigkeit des Patienten zu dem Zeitpunkt, an dem er die Patientenverfügung verfasst. Eine Patientenverfügung ist freiwillig und muss immer schriftlich erfolgen. Der Person ist es jederzeit möglich, sie zu widerrufen oder zu ändern. Empfehlenswert ist es, die Patientenverfügung in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht zu erstellen.

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