Kurzzeitpflege
Personen, die eine Pflege benötigen, jedoch nicht zuhause versorgt werden können und keine Angehörigen haben, wird eine Kurzzeitpflege von 56 Tagen im Jahr zur Verfügung gestellt. Der Gesetzgeber legt die Dauer einer Kurzzeitpflege von 56 Tagen im Jahr fest. Eine Kurzzeitpflege wird meist nach einem langen Krankenhausaufenthalt benötigt und umfasst eine vollstationäre Pflege.