Angebote zur Unterstützung im Alltag

Unter dem Satz „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ sind bestimmte Leistungen der Pflegekasse für Pflegebedürftige und Pflegende definiert. Diese Leistungen im Umfang von maximal 125 Euro monatlich werden als „Entlastungsbetrag“ bezeichnet und umfassen drei Bereiche:

  • Betreuungsangebote
  • Angebote zur Entlastung im Alltag
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden

Unter „Betreuungsangebote“ sind Gruppen- oder Einzelbetreuungen zu verstehen, etwa bei Menschen mit Demenzerkrankungen. Die Betreuung erfolgt hierbei entweder in entsprechenden Einrichtungen oder zu Hause.

Bei den „Angeboten zur Entlastung im Alltag“ geht es um praktische Hilfen. Dass reicht von der Hilfe im Haushalt über Freizeitgestaltung bis zur Begleitung bei Spaziergängen, Arztbesuchen oder Behördengängen. 

Die „Angebote zur Entlastung von Pflegenden“ beziehen sich ausschließlich auf die Pflegenden und nicht die Pflegebedürftigen. Pflegende können beispielsweise die 125 Euro pro Monat für eine Pflegebegleitung aufwenden, die ihnen bei der Organisation der Pflege helfen. 

Der Entlastungsbetrag kann unabhängig vom Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt werden und wird nicht auf weitere Leistungen der Pflegekasse angerechnet. Werden für das Geld Dienstleister in Anspruch genommen, müssen diese durch die Pflegekasse zugelassen sein.

Nur belegbare Kosten werden erstattet, wobei nicht genutzte Beträge auf den nächsten Monat und am Ende des Jahres auf das nächste Halbjahr übertragen werden können.

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