Altenhilfe
Noch bis in das 19. Jahrhundert hinein war es Aufgabe der Familie, ihren älteren Mitgliedern, etwa den Großeltern, zu helfen, wenn sie mit den alltäglichen Verrichtungen nicht mehr klarkamen. Erst mit dem verstärkten Einsetzen der Industrialisierung und der damit verbundenen Auflösung der Familienverbände wurde aus der familiären Altenhilfe zunächst die städtisch organisierte Armenfürsorge und aus dieser wiederum ab 1871 die Entstehung der sozialen Dienste auf der gesetzgebenden Ebene. Wichtig hierbei war die Trennung der Altenhilfe von der Armenfürsorge, um die in der Gesellschaft vorkommende Stigmatisierung armer Menschen nicht auf alte Menschen zu übertragen, die ihre Situation als Hilfsbedürftige lediglich dem Umstand des Älterwerdens verdankten.
Heute unterteilt sich in Deutschland die Altenhilfe in einen gemeinnützigen, freiwilligen Bereich und in die gesetzlich verankerte Altenhilfe als Teil der Sozialhilfe gemäß § 71 SGB XII. Altenhilfe bedeutet Hilfe zum selbstständigen Leben, davon abweichend ist die Altenpflege, die dann erforderlich ist, wenn die betreffende Person nicht mehr in der Lage ist, einen eigenständigen Haushalt zu führen. Die Altenhilfe beschränkt sich entsprechend auf unterstützende Maßnahmen. Das können Geldmittel sein oder Hilfen im Haushalt, aber auch Kommunikation. Die jeweiligen Mittel aus dem gemeinnützigen und dem gesetzlich vorgegebenen Bereich überschneiden sich beziehungsweise ergänzen sich. Die Altenhilfe ist aufgrund der Überalterung unserer Gesellschaft ein immer wichtiger werdendes Instrument, das es älteren Menschen ermöglicht, in Würde zu leben und die körperlichen Einschränkungen aufgrund des Alterungsprozesses zumindest teilweise auszugleichen.