Abtretungserklärung
Abtretungserklärung – „Rechnen Sie bitte mit meiner Versicherung ab!“
Mit einer Abtretungserklärung tritt man Forderungen gegenüber der Kranken- oder der Pflegekasse an einen Dienstleister ab.
Wer die Leistungen einer Krankenversicherung o.Ä. in Anspruch nimmt, muss i.d.R. in Vorleistung gehen. Das heißt, man muss die Rechnung für ein Medikament, eine Prothese oder ein anderes medizinisches Mittel zunächst selbst bezahlen. Diese Rechnung reicht man dann bei der Versicherung ein, sodass man das Geld erstattet bekommt. Durch eine Abtretungserklärung kann man sich das Einreichen bei der Kranken- oder der Pflegekasse sparen: Wurde eine entsprechende Erklärung mit einem Dienstleister vereinbart, rechnet dieser direkt mit der Versicherung ab.
Gut zu wissen:
Eine Abtretungserklärung kann jederzeit widerrufen werden und zwar ohne die Angabe von Gründen.