Barrierefreiheit
Barrierefreiheit – damit der Alltag keine Herausforderung mehr ist
Unter Barrierefreiheit versteht man im engen Sinn die uneingeschränkte Zugänglichkeit von öffentlichen und privaten Orten. Das heißt, die Orte müssen für die Allgemeinheit und somit auch für beeinträchtigte Personen (Menschen mit einer körperlichen Behinderung, Senioren, …) zugänglich sein. Hierzu müssen Rathäuser, Bibliotheken, öffentliche Verkehrsmittel etc. entsprechend gestaltet werden.
Das übergeordnete Ziel eines solchen Aus- bzw. Umbaus besteht in der uneingeschränkten Teilnahme aller Personen am gesellschaftlichen Leben – unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung.
Im weiten Sinn umfasst die Barrierefreiheit allerdings viel mehr als das Zur-Verfügung-Stellen von absenkbaren Bussen u.Ä. Solche Maßnahmen reichen nicht aus, um einen barrierefreien Alltag zu gewährleisten. Stattdessen müssen auch Freizeitangebote, Dienstleistungen etc. für alle zugänglich sein, ohne dass dafür fremde Hilfe benötigt wird.
In der Praxis heißt das beispielsweise, dass in einem Rathaus nicht nur Rollstuhlrampen zur Verfügung stehen (für körperlich Beeinträchtigte), sondern dass die Formulare auch in einer weniger komplizierten Sprache (für geistig Beeinträchtigte) sowie im Audio-Format (für blinde Menschen) zugänglich sein müssen.
Und dann gibt es noch den Begriff digitale Barrierefreiheit: Internetseiten müssen so konzipiert werden, dass sie von jedem genutzt werden können. Auch hier müssen also entsprechende Formate zur Verfügung gestellt werden (z.B. auditive Bildbeschreibungen für Blinde).