Alltagskompetenz

Die Alltagskompetenz oder genauer die eingeschränkte Alltagskompetenz ist ein Begriff, der bis zum Januar 2016 in der deutschen sozialen Pflegeversicherung zur Anwendung kam.

Der Begriff bezog sich hierbei ausschließlich auf demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen, die ein selbstständiges Leben der betroffenen Personen nur eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich machten. Zur Feststellung der Alltagskompetenz wurde ein Screening durchgeführt, indem die Fähigkeiten der Person in verschiedenen Bereichen wie Orientierung, Gedächtnis oder Kommunikation erfasst wurden. Die Ergebnisse dienten dann zur Einstufung in eine der drei früher vorgegebenen Pflegestufen. Die Fixierung auf Demenz sowie geistige oder psychische Störungen zeigte sich jedoch als ungenau, denn weitere Einschränkungen wurden nicht berücksichtigt. Letztlich führte dies dazu, dass viele Menschen falsch eingestuft wurden beziehungsweise die staatlichen Leistungen dem realen Pflegebedürfnis nicht genügten. 

Mit der Einführung des dreistufigen Pflegestärkungsgesetzes vom 1. Januar 2015 bis zum 1. Januar 2017 entfiel der Begriff der Alltagskompetenz. Das bisherige Screening wurde durch ein neues Begutachtungsverfahren ersetzt und aus bisher drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade. 

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