Allgemeine ambulante Palliativversorgung
AAPV – der letzte Weg im vertrauten Umfeld
Die allgemeine, ambulante Palliativversorgung (AAPV) ist seit 2015 fester Bestandteil des Hospiz- und Palliativgesetzes. Ziel der AAPV ist es, dass lebensverkürzend erkrankte und sterbende Menschen in ihrem vertrauten, häuslichen Umfeld beim Sterben begleitet werden. Dies geschieht durch ein interdisziplinäres Team, das durch den Hausarzt koordiniert werden soll. Es vereint alle ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen, die der Patient oder die Patientin benötigt, um zu Hause im gewohnten Umfeld versterben zu können.
An eine AAPV können beteiligt sein:
- Hausarzt/Hausärztin
- Psychotherapeut
- Schmerztherapeut
- Pflege (z.B. durch Pflegedienst)
- Hospizdienst
- SAPV-Team
- Seelsorge
- gesetzliche Betreuung