24-Stunden-Pflege in Corona Zeiten

Wer mit der Hochrisikogruppe arbeitet, muss sich und die hilfebedürftigen Senioren vor dem kursierenden Virus Covid-19 schützen. Natürlich ist es trotzdem immens wichtig, die alten Menschen mit Handicap weiterhin umfassend zu versorgen. Zur Zwischenmenschlichkeit gehört jetzt aber auch die Devise: Abstand halten! Wie schaffen das die Pflegedienste, die jeden Tag mit potenziell gefährdeten Menschen in Berührung zu kommen?

Pflegedienste in der Not oder potenzielle Covid-19-Überträger?

Um auch in der Corona-Krise eine optimale mobile Pflege leisten zu können, hat die Einhaltung der Hygienestandards neben einer hohen Selbstdisziplin höchste Priorität. Dazu gehört auch ein ausreichendes Depot an Schutzkleidung, Desinfektionsmitteln und Atemmasken für das Personal.

Die gute Nachricht: Ambulante Pflegeinstitutionen bekommen Covid-19-bedingte Ausgabenerhöhungen für Utensilien wie Schutzanzüge, Mundschutz, Brillen und Desinfektionslösungen ohne die Formalien-Hürde unbürokratisch erstattet. 

Wie werden die Hochrisiko-Patienten geschützt?

Mitarbeiter von Pflegediensten, die Erkältungssymptome an sich feststellen, werden angehalten, sich krank zu melden und vorsichtshalber zuhause zu bleiben. Die meisten Pflegedienste haben inzwischen umgedacht und die Arbeitsabläufe so koordiniert und optimiert, dass die Kollegen so wenig wie möglich miteinander Kontakt haben- so kann ein Ansteckungsrisiko minimiert werden.

Die Einsatzplanung wird telefonisch abgewickelt und das Auto möglichst nicht gewechselt. Kollegen tauschen also keine Einsatzwagen, die dann wieder aufwändig desinfiziert werden müssten. Alle medizinisch notwendigen Leistungen für den Pflegebedürftigen müssen auch in der Corona-Krise gewährleistet ein- so können Überstunden der Mitarbeiter nötig werden, wenn erkrankte Kollegen ausfallen.

Die Sicherheit geht vor. Falls der Pflegedienst die Betreuung und Versorgung seiner Patienten nicht mehr garantieren kann, sind Pflegedienste im Umkreis angehalten, zu helfen und notfalls mit der Bereitstellung von Pflegekräften einzuspringen.

Hochrisiko Patienten bei Corona schützen

Senioren allein zuhause

Menschen, die ihren Haushalt nicht mehr allein bewältigen können, sind auf die Pflegedienste und die Unterstützung durch ihre Bezugsperson angewiesen. Das schafft Vertrauen und erzeugt gleichzeitig Bindung.

Hier steht die nötige medizinische wie soziale Hilfeleistung an erster Stelle zusammen mit dem wertschätzenden, professionellen Umgang. Den Pflegebedürftigen jetzt diese Basis zu entziehen, ist keine gute Idee. Der strukturierte Tagesablauf mit der bekannten Pflegekraft ist für sie ein wichtiger Anker im Alltag.

Den Hilfebedürftigen in seinem häuslichen Umfeld stärken

Medizinisch fundiert ausgebildetes Fachpersonal kümmert sich um die Menschen, die mit der Bewältigung der alltäglichen Aufgaben überfordert wären und die dringend auf Hilfe von außen angewiesen sind- das ändert sich auch während der Corona Pandemie nicht.

Das geringe Restrisiko einer möglichen Infektion muss eingegangen werden, da die Vorteile für den Patienten überwiegen. Viele wären zuhause sich selbst überlassen und unfallgefährdet- ein Sturz kann für sie lebensgefährlich sein. Der Verzicht auf den Pflegedienst ist also absolut kontraproduktiv.

Einen alten Baum verpflanzt man nicht

Alte Menschen haben ihre Rituale und ihre liebgewonnenen Gewohnheiten. Ihre Wurzeln sind in ihrem eigenen Wohnbereich. Eine vorübergehende Unterbringung in einem Heim wäre eine „Entwurzelung“ für sie. Senioren reagieren sehr sensibel auf den Wechsel ihrer vertrauten Umgebung und dem Verlust ihrer festen sozialen Kontakte.

Auch außer Haus zu übernachten ist für viele ein ganzheitlicher Kraftakt, der Ängste schürt. Außerdem lauern im Pflegeheim Keime, die dem Organismus der temporär umsiedelnden Senioren Probleme machen können.

Die Pflegefälle leben in ihrem Haus oder ihrer Wohnung in einem Keim-Milieu, an das sich der Körper bereits gewöhnt hat. Ein Wechsel kann zu Irritationen führen und die Gesundheit destabilisieren.

Wie findet man jetzt einen Pflegedienst?

Auf vier Millionen Pflegebedürftige kommen in Deutschland zirka 15.000 ambulante Pflegedienste. Die Lage der häuslichen Pflegedienste in Zusammenhang mit der Corona Pandemie hat sich drastisch zugespitzt.

Die Knappheit der Hilfsmittel zur Vermeidung von Ansteckung geht mit einem zunehmenden Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal einher. Oftmals sind die Kapazitäten der privaten Pflegedienste erschöpft. Qualifiziertes Personal ist rar gesät. Eine stationäre Unterbringung ist trotzdem keine Alternative.

Hilfebedürftige Menschen, die ihren Haushalt aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen nicht mehr im Griff haben, brauchen unbedingt Hilfe bei der Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben und zur Aufrechterhaltung sowie Stabilisierung ihres gesundheitlichen Zustandes.

Ein empathischer wie proaktiver Umgang mit der Situation ist also gefragt. Im Kampf gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den täglichen individuellen Anforderungen an die regelmäßige Versorgung und Pflege der Senioren gerecht zu werden.

Die Suche nach einem privaten Pflegedienst kann sich allerdings langwierig gestalten. Es ist empfehlenswert zur Überbrückung eine Person aus dem Familienkreis zu engagieren. Vielleicht ist eine vorübergehende Auszeit vom Job realisierbar? Die außerordentliche Belastung kann eventuell bei den zuständigen Behörden geltend gemacht und finanziell bezuschusst werden? Umfassende Auskünfte und unverbindliche, kostenlose Pflegeberatung gibt es hier:

https://www.zqp.de/beratung-pflege/#/home

Dürfen Pflegekräfte Covid-19-positive Senioren besuchen?

Ambulante Pflegekräfte, die hilfebedürftige Senioren betreuen, müssen ganz besonders die Hygiene-Vorschriften und Kontaktsperre im öffentlichen Leben beachten. Doch was ist, wenn der Pflegebedürftige an Covid-19 erkrankt ist  oder positiv auf das Virus getestet wurde und die Hilfe des Pflegepersonals benötigt?

Ein mit dem Virus infizierter Senior ist im Krankenhaus eindeutig besser aufgehoben, schließlich kann sich sein Zustand schnell verschlechtern. In der Klinik hat er die bestmögliche medizinische Überwachung und Rund-um-die-Uhr-Betreuung mit Medikamenten und im schlimmsten Fall mit Sauerstoffgeräten.

Auch für die Pflegekräfte ist jetzt der Schutz ihrer Gesundheit das höchste Gebot. Schließlich ist ihr Einsatz noch bei vielen anderen Pflegebedürftigen gefragt und lebensnotwendig. Nur so können Personalausfälle im Vorfeld reduziert und das Pflegesystem flächendeckend aufrechterhalten werden.

Was ist, wenn sich der ambulante Pflegedienst in Quarantäne befindet?

Notstand oder Engpass in der häuslichen Pflege? Wenn der Pflegedienst nicht kommen kann, ist das Organisieren privater Hilfe erlaubt und über die Sachleistungen abrechenbar. So kann ein einspringender Nachbar Geld bekommen, das sonst dem Pflegedienst zufließen würde. Diese Vorgehensweise soll bei einer Notlage in der häuslichen Versorgung helfen.

Eine zu verabreichende Insulin-Spritze durch eine private Person hat eine hohe Dringlichkeit und ist eine genehmigte Alternative. Auch der Rettungsdienst der Johanniter Unfallhilfe mit seinem  Hausnotrufs kommt dann zum Einsatz- dieser Bereich ist am stärksten von einem personellen Engpass betroffen.

Hier können nicht einfach Mitarbeiter abgezogen oder für die Quarantäne zuhause abgestellt werden. Die Rettung ist die letzte Instanz, die schließen darf, wenn es extrem kritisch wird.

Update zur Regelung für Pflegesachleistung in der Corona-Krise

Wer fängt das finanzielle Dilemma auf? Die Neu-Regelung heißt „Unterstützung für Pflegebedürftige während der Corona-Pandemie“. Die Maßnahme ist ab sofort in allen Bundesländern gültig und tritt in Kraft, wenn kein anderer Pflegedienst aushelfen oder der Pflegebedürftige nicht von einem Angehörigen betreut und versorgt werden kann (gemäß § 150 Abs. 5 COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz).

Falls die ambulante Versorgung vom mobilen Pflegedienst oder eine eventuelle Not-Vertretung nicht ermöglicht werden kann, darf die Versorgung durch andere Dienstleister erfolgen. Die entstandenen Kosten für die Beauftragung von anderen Leistungserbringern oder Privatpersonen können in dem Fall nach § 36 SGB XI für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten bei der Pflegekasse geltend gemacht werden.

Die Pflegekassen entscheiden im Einzelfall über die Erstattung des finanziellen Aufwands im Hinblick auf die Pflegesachleistungsbeträge. Die Pflegekassen assistieren dabei, Versorgungsspitzen, die die grassierende Corona Pandemie mit sich bringt, zu entlasten. So kann häusliche Pflege gewährleistet bleiben und unbürokratisch fortgeführt werden.

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