Bayern unterstützt Pflegebedürftige und Pflegende mit dem Landespflegegeld

Während andere noch redeten, schwiegen und schweigen, handelte der Freistaat Bayern im Mai mit einer sozialen Subvention, die deutschlandweit landesbezogen (noch) einmalig ist. Es unterstützt Pflegebedürftige zusätzlich zu Ihren regulären Leistungen mit 1000 Euro jährlich. Das Ziel der Landesregierung war es, ein wichtiges Signal für soziale Gerechtigkeit, aber auch für Respekt und Würde in der (häuslichen) Pflege zu setzen und so die Angehörigen und Pflegebedürftigen finanziell zu entlasten.

Ein sehr schöner Anfang, der gern in Anspruch genommen: Bayern rechnete für 2018 mit ca. 360.000 Anträgen – bis Ende Juli waren es bereits 100.000. (Quelle: https://www.welt.de/regionales/bayern/article178875138/100-000-Antraege-auf-Landespflegegeld.html?wtrid=onsite.onsitesearch)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Landespflegegeld Geld zu erhalten?

Um das Landespflegegeld Bayerns zu bekommen, gibt es drei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Welche genau es sind, haben wir hier noch einmal für Sie zusammengetragen:
Es muss der Pflegegrad 2 vorliegen. Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihnen eine Pflegestufe zusteht, lassen Sie sich beraten, damit Sie bei der Antragstellung keine Fehler machen.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss Ihr Hauptwohnsitz in Bayern sein, da das Pflegegeld auf das Bundesland begrenzt ist.
Der Antrag kann schriftlich und online eingereicht werden: Der ausgefüllte schriftliche Antrag ist inklusive aller Unterlagen an die Landespflegegeldstelle zu senden. Für den Online-Antrag brauchen Sie einen neuen Personalausweis- also eine Ausweiskarte (nPA).

Kriterien rund um das Landespflegegeld

Das Landespflegegeld Bayern erhalten sowohl Personen (auch Kinder), die zu Hause gepflegt werden als auch solche, die in einem Pflegeheim wohnen, ungeachtet dessen, wer den Heimplatz bezahlt (Sozialhilfeträger etc.).

Das Pflegegeld gehört dem Pflegebedürftigen und darf ungeachtet des Einkommens nicht auf andere Einkommen (Harz IV etc.) angerechnet werden. Das Landespflegegeld Bayern wird nach Antragstellung frühestens im September 2018 ausbezahlt und danach automatisch wieder nach einem Jahr.

Die Auszahlung ist abhängig vom Datum der Antragsgenehmigung. Die Weiterzahlung der Pflegeleistung in den darauffolgenden Jahren erfolgt automatisch. Es muss kein neuer Antrag auf Landespflegegeld Bayern gestellt werden.

Das Landespflegegeld ist nicht zweckgebunden und steht Ihnen zur freien Verfügung, egal wofür Sie es nutzen. Es gibt keine Rechenschaftspflicht und diese Einnahme ist nicht steuerpflichtig. Bei Tod vor Antragstellung oder Auszahlung wird das Landepflegegeld nicht ausgezahlt.

Antragstellung Landespflegegeld Bayern: Worauf müssen Sie achten?

Zur Antragstellung muss ein Antragsformular genutzt werden, das für Sie auch online zum Download bereitsteht. http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp
Sie erhalten das Formular aber auch bei den Finanzämtern, Landratsämtern oder können es beim Zentrum Bayern Familie und Soziales anfordern.
Dem Antragmuss je eine Kopie folgender Unterlagen beiliegen:


1. Personalausweises oder Reisepasses
2. vollständigen Bescheid der Pflegekasse über die Genehmigung eines Pflegegrades 2 oder mehr.
3. Hatten Sie bereits eine Pflegestufe und wurden dann in einen Pflegegrad übergeleitet, sollten Sie das Überleitungsschreiben als Kopie beifügen. Finden Sie beides nicht mehr, können Sie
jederzeit bei Ihrer Pflegkasse eine Bestätigung anfordern.
4. Füllt jemand anderes den Antrag in Vollmacht aus (Kinder oder körperlich und geistig eingeschränkte Menschen) muss die Vorsorgevollmacht als Kopie dem Antrag beigelegt werden.
5. Versenden Ihren Antrag inklusive der oben genannten Kopien an:
Landespflegegeldstelle
81050 München

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, erhalten Sie einen Bescheid, ob Ihnen die Leistungen genehmigt wurden. Ab sofort kann der Antrag gestellt werden. Für 2018 endet die Antragsfrist am 31.12.2018.

Weiterführende Informationen finden Sie auch hier: http://www.landespflegegeld.bayern.de/BayLPflGG-Entwurf.pdf oder direkt bei uns unter 0721 27111. Übrigens, die 24h Pflege erbringen wir in ganz Bayern. Egal ob Stadt oder Land.

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