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  • Kurzzeitpflege - Kurzzeitige Seniorenbetreuung durch Verhinderungspflege

    Wir springen, wo Not ist, ein.

    Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu Hause mit  der Rund um die Uhr Pflege

    Beispielsweise bieten wir Ihnen Verhinderungspflege als Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige. Oft übernehmen Familienmitglieder die häusliche Pflege und Betreuung für ältere und pflegebedürftige Menschen. Das fordert sie nicht selten über die erträglichen Maße. Von Urlaub und Freizeit kann oft keine Rede mehr sein. Das belastet die seelischen und körperlichen Kräfte und nicht selten auch die eigene Familie.

    Als zeitweilige Entlastung wird in diesen Fällen unsere Verhinderungspflege - auch Urlaubspflege oder Ersatzpflege genannt – vielfach genutzt. Damit können die pflegenden Angehörigen, meistens sind es Frauen, entlastet werden und während der Kurzzeitpflege neue Kräfte sammeln. Auch bei kurzfristigen Notsituationen, beispielsweise Krankheitsausfall der Pflegeperson, springen wir mit vorübergehender Kurzzeitpflege ein.

    Besonders bei Demenzerkrankten ist bei Ausfall der Pflegeperson ein Verbleiben im häuslichen Umfeld, auch bei fortgeschrittenem Krankheitsstadium, einer stationären Unterbringung vorzuziehen. In der Regel verschlimmert eine neue, ungewohnte Umgebung die Krankheitssymptome. Der Ortswechsel, eine andere Tagesstrukturierung und viele neue Eindrücke führen bei Demenzkranken zu Orientierungsverlusten und angstbesetzten Reaktionen.

    Verhinderungspflege kann auch außerhalb des Haushalts, z.B. als Urlaubsbegleitung in Anspruch genommen werden.

    Übrigens: für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege (SGB XI, §39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson) bietet die Pflegeversicherung zusätzliche Leistungen! Pflegende Angehörige können bei Ihrer Pflegeversicherung einen Zuschuss von bis zu 1.510,00 Euro pro Kalenderjahr beantragen ( wird zusätzlich zu Pflegegeld/Pflegesachleistung gewährt).

    Als Pflegeperson gilt, wer mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegt. Eine Voraussetzung für die Gewährung der Verhinderungspflege ist außerdem, dass die pflegebedürftige Person mindestens ein halbes Jahr gepflegt wurde. Bitte lassen sie sich von Ihrer Pflegekasse beraten!

    Humanis: Ihr zuverlässiger Partner für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in ganz Deutschland!

    Aktualisiert (Dienstag, den 16. August 2011 um 13:07 Uhr)

     

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